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Fonds für bedürftige Schüler, welche in einer der beiden Kirchen der
Parochie eingesegnet werden. Es wurde dabei gewünscht, daß „dieses
Samenkorn" B üch sel-Stiftung genannt werde. Der General-Super
intendent gali hierzu die Genehmigung und vermehrte das Kapital um
15 Thlr- Man will den Betrag soweit anwachsen lassen, daß davon
erne Freistelle errichtet werden kann. Am Schluffe des Jahres 1864
belief sich das Kapital bereits auf 187) Thlr.
v. Bülow sche Stiftung,
für die Armen zu Sarmsheim (Kreuznach), um das Jahr 1790 von
deni Knrmainzschen General v. Bülow errichtet. Kapital 2OOO Gulden,
-verwaltet von dem kathol. Kirchcn-Rath in Münster b. B.
v Biilowsches Stipendium.
Von der Wittwe des Heinrich v. Bülow geb. Eulalia v. Veltheim
rm ->ahrc 1648 mit einem Kapital von 2000 Thlr. Gold gestiftet.
Dre Hälfte (40 Thlr. Gold) hat ein Studirender der Theologie, die
Hälfte ein Studirender der Rechtswissenschaft aus der Stadt und dem
Regierungs-Bezirk Magdeburg zu genießen. Die Verleihung steht der
Rcgiernng zu. °
v. Bll low sches Vermächtuiß,
aus dem vorigen Jahrhundert. Kapital 3000 Thlr. Die Kinsen
werden am 2(>. Mal jeden Jahres an die Armen der Stadt Pasewalk
Gros Billow v. Dennewitzsche BlinbewllnterstützungS-Anstalt zu Königsberg
1819c#m,kncn@mf 0111010 b. ^c,ulcloiufchc^,
0imk,i'l%iitem#,%,ißoit im 3«^ 1837 1)^0180^11^11, bmWt
stc die Unterstützniig der erblindeten Invaliden aus Ostpreußen und
und ihrer Kinder. Der Fonds besaß im Jahre I860
41,.Ho Thlr. Kapitalien in Pfandbriefen und anderen Effekten. Ge
zahlt wurden an Geld-Unterstützungen für ganz erblindete Krieger und
deren Kinder 362 Thlr., an dergl. für halb erblindete Krieger 881 Thlr.
Büngersche Armen-Stiftung.
D-r -mcritirt- Pr-dig-r August Bļļugcrzu Parcha,, (Kreis Jericho,o
schuiltc 1801 bet dart,gru Ar,,,,» -,» Hypothekeu-Kapital vau 300 arili,
l>«j,n«B4 j« 4 PCI. Dir Zinsen salle» au bk Ortsarme» in bc»
erste,, « Tage» e,»es jebe» Jahres vertheilt werbe» aber, wem, bies
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v. Büren,
s- Central-Armen-Stiftung für die ehemalige Herrschaft Büren.
Bürger-Grenadier-Bataillon zu Kolberg.
Schon seit Anfang des vorigen Jahrhunderts mußte Jeder, welcher
hier das Bürgerrecht erwarb, in das „Bürgcrgarde-Grenadier-Bataillon"
eintreten, mit einem ihm eigends #öi%i, Ober- und Untcr-Gewehr
vor einem Magistrats -Depntirten den Eid der Treue für König und