Object: Die Handelskammern

98 
Mitglieder 
Republik 
Mexiko. 
Offizielle 
Handels 
kammer. 
Aufgaben. 
Januar, und zwar seit 1892 stets in Washington statt. Die 
Berichte über die Verhandlungen werden publiziert. 
Unter den Leistungen des National Board of trade ist besonders 
zu erwähnen, daß er zur Gründung eines eigenen Handels 
ministeriums in der Union den Anlaß gegeben hat, nachdem bis 
dahin die Fürsorge für die Interessen des Handels ausschließlich 
den einzelstaatlichen Negierungen anvertraut gewesen war. 
Das National Board of trade umfaßte im Jahre 1904 38 
lokale Handelsvertretungen und 10 nationale Fachverbände. Es 
vertritt vorwiegend den Osten der Vereinigten Staaten; der 
Westen hält sich von ihm mehr zurück. 
Mexiko. 
In Mexiko bestehen neben einer französischen und einer italie 
nischen Auslandshandelskammer in der Hauptstadt und in den 
Hauptplätzen des Innern nationale Handelskammern, welche 
keinerlei offiziellen Charakter tragen. Zur Erleichterung der 
Beziehungen zwischen den einzelnen Kammern besteht in der 
Hauptstadt Mexiko eine Confederation Mercantil, in welcher die 
Handelskammern des Landes sich durch zwei in der Stadt Mexiko 
wohnende Delegierte vertreten lassen. Diese Delegierten über 
mitteln von Zeit zu Zeit der Confederation Mercantil lokale 
Fragen, um deren weitere Vermittlung bei der Regierung dafür 
in Anspruch zu nehmen. 
Auch die Confederation Mercantil besitzt bisher keinen offi 
ziellen Charakter. Sie verhandelt aber seit längerer Zeit mit 
der Regierung über die Anerkennung als amtliche Handels 
vertretung und hat neue Statuten entworfen. Es soll begründete 
Aussicht vorhanden sein, daß die Regierung mit geringen Modi 
fikationen die Statuten akzeptieren und der Confederation einen 
offiziellen Charakter erteilen wird. 
Wenn dies geschieht, wird die Confederation Mercantil als 
offizielle Handelskammer eine Korporation mit freiwilligem Bei 
tritt der Mitglieder sein; sie soll sich von jeder Politik fernhalten. 
Der Statutenentwurf enthält folgende Bestimmungen: 
Die Handelskammer hat die Aufgabe, in jeder Weise 
Handel und Industrie zu fördern und die Regierung mit 
Vorschlägen und Anregungen aller Art zu unterstützen, besonders 
bei den gesetzgeberischen Arbeiten. Sie will ein Handelsmuseum 
mit einer permanenten Warenausstellung gründen, und in ihrem 
Bureau ihren Mitgliedern und anderen Interessenten Informationen 
und Auskünfte in Handelsangelegenheiten erteilen. Sie will auf 
eine Vereinheitlichung der Handelsgebräuche hin wirken und durch 
ihren Verwaltungsrat auf Anruf als Schiedsgericht fungieren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.