Full text: Wert und Kapitalprofit

heimer dafür charakteristisch ist, daß sein Denken selbst von 
der dieser Behauptung widersprechenden Wirklichkeit sich nicht 
freimachen kann*), — „so ist er eben deshalb als minder quali- 
fiziert gekennzeichnet“, so nimmt er als kennzeichnend für den 
Begriff der „Qualifikation“ nicht mehr die „Fähigkeit“, sondern 
einfach die Tatsache einer bestimmten Wahl. Damit ist aber 
dann eine petitio principii gesetzt: er setzt schon voraus, daß die 
Qualifizierten ein höheres Einkommen beziehen, indem er eben 
diejenigen „qualifiziert“ nennt, die einen Beruf ergreifen, der ein 
höheres Einkommen erbringt. Natürlich setzt dies auch die „Fähig- 
keit“ voraus, aber nicht die Fähigkeit, höher bezahlte Produkte 
zu erzeugen, ist dann das entscheidende, sondern erst die auf 
Grund dieser Fähigkeit vollzogene Wahl, die Tatsache, daß man 
höher bezahlte Produkte erzeugt. Logisch ausgedrückt: der Satz 
Oppenheimers ist nunmehr ein rein analytisches Urteil, 
und aus einem solchen können sich keine empirischen Erkenntnisse 
ergeben“ (S. ı25 ff.). 
Über den letzten Satz werden wir im nächsten Abschnitt zu 
sprechen haben. Hier will ich mich vorläufig nur auf den Streit- 
punkt: Qualifikation beschränken. Dazu das folgende: | 
Amonn legt mich vollkommen richtig aus: nicht die Fähig- 
im zweiten Sinne, höher bezahlte Produkte zu erzeugen, ist das Ent- 
scheidende, sondern die auf Grund dieser Fähigkeit vollzogene 
Wahl, die Tatsache, daß die betreffende ökonomische Person 
höher bezahlte Produkte erzeugt (Fähigkeit im ersten Sinne). Das 
gilt sogar schon für die Kinetik: wer Fähigkeit 2 hat, aber sie 
nicht für Fähigkeit ı ausnützt, ist geringer qualifiziert als sein 
Konkurrent von gleicher Fähigkeit 2, der es tut. Es gilt aber 
vor allem für die Statik, die uns ja in diesen Betrachtungen fast 
allein interessiert. Ich nenne in der Tat diejenigen „qualifiziert“, 
die einen Beruf ergreifen (und ausüben), der (ihnen) ein höheres 
Einkommen erbringt. Das ist meine Definition des Be- 
griffes Qualifikation. Sie enthält nicht ein Gran von „Er- 
klärung“, sondern ist nichts als eine Begriffsbestimmung. 
Ich könnte sie jetzt, nachdem ich den Begriff „Fähigkeit‘“ so aus- 
führlich erläutert habe, auch mit „Einkommensfähigkeit“ übersetzen. 
Um aber womöglich jedes weitere Mißverständnis aus- 
zuschließen. will ich den zweideutigen Ausdruck „Fähigkeit“ durch 
einen eindeutigen ersetzen, wennschon das zu Schwerfälligkeiten 
ı) Vgl. dazu oben S. 26 Anm. 
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