heimer dafür charakteristisch ist, daß sein Denken selbst von
der dieser Behauptung widersprechenden Wirklichkeit sich nicht
freimachen kann*), — „so ist er eben deshalb als minder quali-
fiziert gekennzeichnet“, so nimmt er als kennzeichnend für den
Begriff der „Qualifikation“ nicht mehr die „Fähigkeit“, sondern
einfach die Tatsache einer bestimmten Wahl. Damit ist aber
dann eine petitio principii gesetzt: er setzt schon voraus, daß die
Qualifizierten ein höheres Einkommen beziehen, indem er eben
diejenigen „qualifiziert“ nennt, die einen Beruf ergreifen, der ein
höheres Einkommen erbringt. Natürlich setzt dies auch die „Fähig-
keit“ voraus, aber nicht die Fähigkeit, höher bezahlte Produkte
zu erzeugen, ist dann das entscheidende, sondern erst die auf
Grund dieser Fähigkeit vollzogene Wahl, die Tatsache, daß man
höher bezahlte Produkte erzeugt. Logisch ausgedrückt: der Satz
Oppenheimers ist nunmehr ein rein analytisches Urteil,
und aus einem solchen können sich keine empirischen Erkenntnisse
ergeben“ (S. ı25 ff.).
Über den letzten Satz werden wir im nächsten Abschnitt zu
sprechen haben. Hier will ich mich vorläufig nur auf den Streit-
punkt: Qualifikation beschränken. Dazu das folgende: |
Amonn legt mich vollkommen richtig aus: nicht die Fähig-
im zweiten Sinne, höher bezahlte Produkte zu erzeugen, ist das Ent-
scheidende, sondern die auf Grund dieser Fähigkeit vollzogene
Wahl, die Tatsache, daß die betreffende ökonomische Person
höher bezahlte Produkte erzeugt (Fähigkeit im ersten Sinne). Das
gilt sogar schon für die Kinetik: wer Fähigkeit 2 hat, aber sie
nicht für Fähigkeit ı ausnützt, ist geringer qualifiziert als sein
Konkurrent von gleicher Fähigkeit 2, der es tut. Es gilt aber
vor allem für die Statik, die uns ja in diesen Betrachtungen fast
allein interessiert. Ich nenne in der Tat diejenigen „qualifiziert“,
die einen Beruf ergreifen (und ausüben), der (ihnen) ein höheres
Einkommen erbringt. Das ist meine Definition des Be-
griffes Qualifikation. Sie enthält nicht ein Gran von „Er-
klärung“, sondern ist nichts als eine Begriffsbestimmung.
Ich könnte sie jetzt, nachdem ich den Begriff „Fähigkeit‘“ so aus-
führlich erläutert habe, auch mit „Einkommensfähigkeit“ übersetzen.
Um aber womöglich jedes weitere Mißverständnis aus-
zuschließen. will ich den zweideutigen Ausdruck „Fähigkeit“ durch
einen eindeutigen ersetzen, wennschon das zu Schwerfälligkeiten
ı) Vgl. dazu oben S. 26 Anm.
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