„rein analytisch“: er ist gar rein definitorisch. Es ist alles „in
die Definition“ geschoben.
Hier handelte es sich um die Qualifikation, ein Gegenstand,
den wir jetzt hoffen als endgültig erledigt betrachtet zu dürfen, aber
auch für den Rest meiner Ausführungen muß ich Amonns Fest-
stellung ausdrücklich bestätigen, daß alle meine Sätze
„rein analytisch“ sind, so daß sich aus ihnen „keine empirischen
Erkenntnisse ergeben können“.
Nur daß ich die Gegenfrage stellen muß: wo findet sich
denn in meinen Schriften auch nur die geringste Andeutung da-
von, daß ich mit meinen Erörterungen über die Statik, den Wert
und die Klasseneinkommen empirische Kenntnisse erzielen und
anderen vermitteln will?!
Unser Verfahren will nicht empirische Kenntnisse geben,
sondern es will gegebene empirische Tatsachen aus Gesetzen ver-
stehen lehren. Die Tatsachen sind sein Ausgang und nach Vollendung
der Deduktion, wenn mit der Quaestio facti die Probe aufs Exempel
gemacht wird, sein Prüfstein. Um an einem sehr nahe ver-
wandten Beispiel zu orientieren: zum Zwecke einer trigonometrischen
Landesaufnahme wird eine Basis möglichst genau vermessen: sie
entspricht den Tatsachen, von denen eine Deduktion ausgeht.
Dann werden nur noch abstrakte Dinge gemacht, Winkel gemessen
und Längengrößen berechnet. Und ganz zum Schluß wird die
letzte berechnete Dreieckseite wieder genau vermessen, um die
Richtigkeit des Verfahrens zu prüfen: das ist die Quaestio facti.
Amonn sagt (in II): „Wir haben es mit einem System em-
pirischer Kräfte zu tun, und nur aus der Untersuchung der
empirischen Wirksamkeit dieser Kräfte können wir erkennen,
welcher Art das Gleichgewicht ist, auf das hin sie tendierten. Auch
die Frage, welche Kräfte es sind, die da aufeinander wirken und
zu einem Gleichgewicht hinstreben, kann nur empirisch gelöst
werden. Denn wir haben es in unserer Wissenschaft mit einem
Erfahrungsgegenstande zu tun, und reine Spekulation ist da nicht
am Platze.“
Ich bin durchaus einverstanden. In der Tat ist, wie es weiter
unten heißt, „unsere Wissenschaft eine ‚empirische‘ oder eine ‚Er-
fahrungswissenschaft‘, d. h., ein System von ‚empirischen‘ oder von
einem Erfahrungsgegenstande geltenden Erkenntnissen oder ein
System von Urteilen oder Erkenntnissen über die Zusammenhänge
von Erfahrungstatsachen (zum Unterschied von rein logischen
Urteilen oder Erkenntnissen als Urteilen über die Zusammenhänge
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