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Gewinn- and Verlust-Konto.
stände selbsttätig erkennbar zu machen oder ihr entgegenzutreten.
Jede Buchführung, auch die doppelte, ist nur ein Werkzeug
in den Händen des Unternehmers; sie bewertet die wirtschaftlichen
Ereignisse und Handlungen, die Vermögens- und
Schuldenteile nicht selbsttätig (S. 3), bringt Werturteile auto
matisch zum rechnungsmäßigen Ausdruck. Die rechnerische
Richtigkeit der Ergebnisse der doppelten B. ist von der ordnungsmäßigen
digraphischen Verbuchung abhängig; die materielle
Richtigkeit ist bedingt durch die Werturteile, die sie zum Ausdruck
bringt. Ein korrekter Rechnungsmechanismus kann
seinem wirtschaftlichen oder rechtlichen Inhalte nach durchaus
falsch sein (S. 50).
3. Da die Erfolgszahlen der Gewinn- und Verlust-Rechnung
von den Wertansätzen der Vermögensbestände im Inventar abhängig
sind, so unterscheidet sie auch nicht zwischen realisierten,
wirklich verdienten Gewinnen und tatsächlichen Verlusten und
den nur buchmäßigen, rechnungsmäßigen Erfolgen {Buchgewinne)
Theoretisch besteht die Möglichkeit, beide zu trennen, beispielsweise
durch Übertragung des Buchgewinnes oder -Verlustes auf
ein zweckmäßig benanntes Konto x ), das durch Gewann und
Verlust-Konto (oder Bilanz-Konto) zum Abschluß gebracht
wird. Die praktische Durchführbarkeit solcher Rechenkünste
richtet sich nach dem Einzelfall.
4. Wir halten die Bezeichnung „Gewinn- und Verlust-Konto^
— mit Schrott a. a. 0. S. 250 — für unzutreffend: es ist eine Berechnung
des Aufwandes und des Ertrages der Wirtschaft sowie
der Gewinne und Verluste, die zutreffender als Erfolgsbilanz-Konto,
Ertragsbilanz-Konto (im Gegensatz zum Vermögensbilaaz-Konto)
bezeichnet wird. Die übliche Benennung des
Kontos deckt seinen Inhalt nicht.
Die Ermittlung des Wirtschaftserfolges ist handelsrechtlich
für den Einzelkaufmann nicht obligatorisch; für Gewinnverteilungsgesellschaften
hingegen ist die Berechnung des Erfolges,
vielfach auch eine Gewinn- und Vei’lustrechnung vorgeschrieben
1) Favre, a. a. O. S. 433 überträgt nichtrealisierte buchmäßige Gewinne
auf ein Konto „beneficos ä distribuer“; „Konto nicht realisierter
Gewinne“ bei Kovero, Die Bewertung der Vermögensgegenstände. Berlin
1911. S. 204 f.