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des Aufnahmematerials obliegen. Fernerhin die Aufbereitung,
so daß er analog einem Teile der jetzigen Tätigkeit der
statistischen Landesämter gegenüber dem reichsstatistischen Amt
mit einem Rückfall in das Frühere (Landräte) z. ß. die fertigen
Tabellen zu einem bestimmten Termin an das Landesamt abzuliefern
hätte. Eine wissenschaftliche Darstellung wäre nicht beliebt
wegen der Einheitlichkeit der wissenschaftlichen Gesamtdarstellung
der Zentralstelle. Als staatlicher Statistiker wäre also
dieser Provinzialstatistiker mehr gebunden, er würde eine untergeordnete
Stellung einnehmen. Dieses wiegt aber nicht so schwer,
als natürlich der Provinzialstatistiker, durch Subalternbeamte unterstützt,
lediglich Aufsichtsorgan in bezug auf den Gang der Erhebungen
ist.
Der eigentliche Kern und die eigentliche Bedeutung der Tätigkeit
des Provinzialstatistikers liegt dagegen in der selbständigen
wissenschaftlichen Bearbeitung aller statistischen Angelegenheiten
der Provinz. Dazu würden natürlich auch die Gebiete der
staatlichen Statistik gehören, sofern sie für die kommunale Verwaltung
von besonderem Interesse sind. Der Statistiker würde in
dieser Beziehung als Provinzialkommunalbeamter handeln. Es würde
hier nun der Streitfall eintreten können, daß bei der Darstellung
einer staatlichen statistischen Erhebung, z. B. der Volkszählungsoder
Berufszählungsergebnisse, der Provinzialstatistiker wissenschaftlich
zu einem der statistischen Zentralstelle gerade diametral
entgegengesetzten Ergebnis kommt, weil er besser über die wirklichen
Verhältnisse der Provinz orientiert ist als das fernstehende
Landesamt. Diese Gegensätzlichkeit würde dem Ansehen der
Statistik nicht schaden, im Gegenteil, sie würde sie fördern. Die
Disziplin gegenüber dem Statistischen Landesamt würde allerdings
etwas leiden; da es aber eine Disziplin in wissenschaftlichen Dingen
nicht gibt, so würde eine derartige Polemik für die weiterstrebende
Erkenntnis der Statistik und damit auch des Staatswohles von
allergrößter Bedeutung sein. Dieser Provinzialstatistiker hätte das
Gute, daß er oft ein sehr wirksames Korrektiv der obersten Landesstatistik
abgeben könnte, während er andererseits gegenüber dem
Landesdirektor, also gegenüber der kommunalen Verwaltung ein
ebenfalls nicht unwirksames Kontroll- und Aufsichtsorgan hinsichtlich
des Zahlenaufbaues und der Zahlengestaltung des Verbandes
darstellen würde. Die positive Bedeutung des Provinzialstatistikers
liegt — um noch einmal zu resümieren — jedenfalls
in der selbständigen wissenschaftlichen Bearbeitung sämtlicher