fullscreen : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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des  Aufnahmematerials  obliegen.  Fernerhin  die  Aufbereitung,
so  daß  er  analog  einem  Teile  der  jetzigen  Tätigkeit  der
statistischen  Landesämter  gegenüber  dem  reichsstatistischen  Amt
mit  einem  Rückfall  in  das  Frühere  (Landräte)  z.  ß.  die  fertigen
Tabellen  zu  einem  bestimmten  Termin  an  das  Landesamt  abzuliefern ­
  hätte.  Eine  wissenschaftliche  Darstellung  wäre  nicht  beliebt ­
  wegen  der  Einheitlichkeit  der  wissenschaftlichen  Gesamtdarstellung ­
  der  Zentralstelle.  Als  staatlicher  Statistiker  wäre  also
dieser  Provinzialstatistiker  mehr  gebunden,  er  würde  eine  untergeordnete ­
  Stellung  einnehmen.  Dieses  wiegt  aber  nicht  so  schwer,
als  natürlich  der  Provinzialstatistiker,  durch  Subalternbeamte  unterstützt, ­
  lediglich  Aufsichtsorgan  in  bezug  auf  den  Gang  der  Erhebungen ­
  ist.
Der  eigentliche  Kern  und  die  eigentliche  Bedeutung  der  Tätigkeit ­
  des  Provinzialstatistikers  liegt  dagegen  in  der  selbständigen
wissenschaftlichen  Bearbeitung  aller  statistischen  Angelegenheiten ­
  der  Provinz.  Dazu  würden  natürlich  auch  die  Gebiete  der
staatlichen  Statistik  gehören,  sofern  sie  für  die  kommunale  Verwaltung ­
  von  besonderem  Interesse  sind.  Der  Statistiker  würde  in
dieser  Beziehung  als  Provinzialkommunalbeamter  handeln.  Es  würde
hier  nun  der  Streitfall  eintreten  können,  daß  bei  der  Darstellung
einer  staatlichen  statistischen  Erhebung,  z.  B.  der  Volkszählungsoder ­
  Berufszählungsergebnisse,  der  Provinzialstatistiker  wissenschaftlich ­
  zu  einem  der  statistischen  Zentralstelle  gerade  diametral
entgegengesetzten  Ergebnis  kommt,  weil  er  besser  über  die  wirklichen ­
  Verhältnisse  der  Provinz  orientiert  ist  als  das  fernstehende
Landesamt.  Diese  Gegensätzlichkeit  würde  dem  Ansehen  der
Statistik  nicht  schaden,  im  Gegenteil,  sie  würde  sie  fördern.  Die
Disziplin  gegenüber  dem  Statistischen  Landesamt  würde  allerdings
etwas  leiden;  da  es  aber  eine  Disziplin  in  wissenschaftlichen  Dingen
nicht  gibt,  so  würde  eine  derartige  Polemik  für  die  weiterstrebende
Erkenntnis  der  Statistik  und  damit  auch  des  Staatswohles  von
allergrößter  Bedeutung  sein.  Dieser  Provinzialstatistiker  hätte  das
Gute,  daß  er  oft  ein  sehr  wirksames  Korrektiv  der  obersten  Landesstatistik ­
  abgeben  könnte,  während  er  andererseits  gegenüber  dem
Landesdirektor,  also  gegenüber  der  kommunalen  Verwaltung  ein
ebenfalls  nicht  unwirksames  Kontroll-  und  Aufsichtsorgan  hinsichtlich ­
  des  Zahlenaufbaues  und  der  Zahlengestaltung  des  Verbandes ­
  darstellen  würde.  Die  positive  Bedeutung  des  Provinzialstatistikers ­
  liegt  —  um  noch  einmal  zu  resümieren  —  jedenfalls
in  der  selbständigen  wissenschaftlichen  Bearbeitung  sämtlicher
            
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