bestätigt zu finden, — hat die historische Wissenschaft schon längst
als einen Irrtum erwiesen. Die russische bäuerliche Landgemeinde ist
überhaupt kein ursprüngliches Institut des russischen Rechtlebens und
ist im Gegenteil ziemlich spät und ganz künstlich aus fiskalischen
Interessen eingeführt worden. Auch darf dem russischen Rechtsbe-
wußtsein die Neigung zum freien persönlichen Eigentum und Vertrags-
verhältnissen in keiner Weise abgesprochen werden. Was aber die
Möglichkeit der kommunistischen Herrschaft betrifft, so hat sie aller-
dings sehr tiefliegende national-historische Ursachen, die aber nicht
im positiven Inhalte des russischen Rechts- und Kulturbewußtseins,
sondern eben in seiner relativen Schwäche liegen; diese Schwäche selber
steht teilweise ihrerseits im Zusammenhang mit gewissen Kigentüm-
lichkeiten der russischen Weltanschauung, worüber noch weiter zu
sprechen sein wird, wurde aber anderseits mindestens sehr begünstigt
eben durch diese slawophile Theorie selber, die dadurch im großen
Maße die Verantwortung an der modernen russischen Katastrophe
trägt. Denn diese verhängnisvolle utopistisch - romantische Theorie
einer patriarchalisch-kollektivistischen Bauerngesinnung, als einziger
Stütze der russischen nationalen Kultur und des russischen Staats-
lebens, diente als Grundlage der ganzen Wirtschafts- und Staatspolitik
des russischen Konservatismus, die künstlich die Entwicklung zu frei-
eren und rechtlich bestimmten Formen des wirtschaftlichen und staat-
lichen Lebens hemmte, vor dem freien und selbstbewußten Eigentümer
eine Angst hatte und eben dadurch die chaotisch-revolutionäre Gärung
im Volke begünstigte.
Was das wirkliche innere Wesen des eigentümlichen russischen
geistigen Kollektivismus betrifft, so hat es erstens überhaupt nichts
mit . wirtschaftlichem oder sozialpolitischem Kommunismus gemein-
sam; und zweitens, trotzdem es einen Gegensatz zu dem Individualismus
bildet, steht es den Begriffen der persönlichen Freiheit und Individua-
lität gar nicht feindlich gegenüber, sondern ist im Gegenteil als eine
feste Stütze ihrer gemeint. Es handelt sich um den eigentümlichen Be-
griff, der in der russischen Kirchensprache und dann in den Schriften
der Slawophilen durch das unübersetzbare Wort „Sobornost” ausge-
drückt wird. „Sobornost“ stammt vom Worte „sobor“ („das Konzil“)
und bedeutet, in buchstäblicher Übersetzung ungefähr soviel als „das
Konzilsprinzip“ oder „der Konziliarismus“. Um diesem eigentümlichen
Begriffe näher zu kommen, empfiehlt es sich auch hier, von dem
Gegensatze zum westeuropäischen Geiste auszugehen, trotzdem hier,
wie überall — was ich ein für alle Mal bemerke, um Mißverständnissen
vorzubeugen, — auch im Westen manche Anklänge und Parallelen
zu diesem geistigen Prinzipe zu finden sind. Die westliche Weltan-
schauung geht vom „Ich“ aus; dem Idealismus entspricht der indivi-
dualistische Personalismus. Es genügt die westliche philosophische
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