Einrichtung und jede öffentliche Freiheit, ja auch die Staatsverfassung mit
Unterdrückung.
In der Tat wurde die Freiheit allmählich fast ganz unterdrückt, denn jeder
Verleugnung der Freiheit folgt eine Beschränkung derselben, und jede reak-
tionäre Politik führt zu immer größeren Forderungen der reaktionären Par-
teien. Der Fascismus genoß im Anfang die Unterstützung der konservativen
Parteien ; allmählich trennte er sich dann auch von diesen. Der Fascismus
wurde unduldsam, und er mußte es werden, d. h. er erkannte keine Partei
mehr an außer sich selbst. Nicht nur der Kampf gegen die Sozialisten, son-
dern auch der Krieg gegen die Demokraten, Liberalen und endlich auch gegen
die konservative Rechte wurde notwendig. Der vom König ernannte Senat,
der bestehen blieb, war nie von großer Wichtigkeit für das politische Leben
Italiens ; heute bedeutet er noch weniger als früher.
Die von der Allgemeinheit gewählte Kammer der Abgeordneten, welche die
lebenden Kräfte der Nation darstellte, wurde praktisch abgeschafft. Die
Wahlen unter der fascistischen Regierung im Jahre 1924 waren eher Ernen-
nungen. Die Abgeordneten waren schon im Voraus von einem Regierungs-
komitee benannt, und die Wahlversammlungen bestätigten nur, was schon
vorher bestimmt war. Es fehlte nicht nur jede Freiheit, sondern es kam oft
Nicht einmal zu einer wirklichen Abstimmung. Die Gegner der Regierung
hatten fast nirgends eine Stimme, außer in manchen großen Städten. Die
Fascisten gestalteten die Abstimmung nach ihrem Belieben, und die gleichen
Personen wählten vierzig-, fünfzig- oder sechzigmal.
/ Aber die Abschaffung des Parlaments hatte auch die Abschaffung der
kommunalen Freiheiten zur Folge. Die italienischen Gemeindeverwaltungen
wurden fast alle aufgelöst und von Fascisten besetzt, mit anderen Worten:
die kommunalen Vertretungen werden nicht mehr von den Wählern bestimmt,
sondern sogar in der Hauptstadt und anderen großen Städten sind zur Ver-
waltung von Gemeinden und Provinzen von der Regierung königliche Kom-
missäre ernannt worden. Dieses System ist schließlich Gesetz geworden durch
die Einführung einer alten österreichischen Institution, nämlich der des Stadt-
vogtes, d.h. eines Vertreters der Regierung, der die einzelnen Bezirke verwaltet.
Nach dem Verschwinden der Volksvertretungen kam als notwendige Folge
die Beseitigung aller Vereins- und _Versammlungsfreiheit. Es wurden zuerst
verfassungsmäßige Versammlungen der gegnerischen Parteien verboten, spä-
ter wurde überhaupt jede Versammlung untersagt. Es wurden aber nicht nur
politische Vereinigungen der Oppositionsparteien, sondern auch Studenten-
verbindungen, Beamten-, Krieger- und Invalidenvereine verboten. Ein ein-
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