Metageschäfte. iu7
Entschlußfähigkeit der Metisten ist hier, mehr noch als bei der
Effektenmeta, erforderlich. Vor dem Eingehen eines jeden Geschäftes
suchen sich die beiden Metisten nach Möglichkeit telephonisch
oder telegraphisch zu verständigen. Von jedem Abschluß ist
der Gegenplatz sogleich in Kenntnis zu setzen. Daher sind die
Spesen höher als beim einfachen Arbitragegeschäft. Die buchhalterische
Durchführung (Form. Nr. 95 u. 96) einer Devisenmeta
zeigt folgendes Beispiel :
Die A-Bank in Amsterdam und die B-Banktk in Berlin
unterhalten eine Metaverbindung. Berlin wird
diese Verbindung besonders verwenden, um in holländischen Gulden,
der Währung des Gegenplatzes, zu arbitrieren. Auf Grund
der eingegangenen Meldungen berechnet Berlin, was ihm
hfl 100.0 an den einzelnen auslän di s chen Börsenplätzen
kosten, wenn der Gegenwert in der betreffenden
Valuta zum Berliner Kurs anzuschaffen ist.
Außerdem wird Berlin versuchen, sich in direkter Arbitrage
zu betätigen, indem es errechnet, wieviel ihm hfl 100.9 in
Mark kosten, wenn es am Berliner Platz eine (Pfund-,
Franken-, Dollar- usw.) D evise kauf t und di ese durch den
Gegenmetisten in Amsterdam verkaufen läßt.
Wir unterstellen für die Abwicklung des Geschäfts folgende
Kurse:
hfl 100.0 nach Berliner Notiz .16 168.20;
hfl 100.0 bei indirekter Arb.itrage über Paris
hfl 100.~0 bei direkter Arbitage über Pfund Sterlin
g A6 169.33.
Berlin wird in diesem Falle direkte und indirekte Arbitrage
miteinander verbinden. Nach Verständigung zwischen
den beiden Metisten werden an den Plätzen Paris, Berlin
und Amsterdam folgende Abschlüsse und Überträge getätigt:
I. Paris kauft im Auftrag und für Rechnung Berlin
im Freiverkehr: hfl 100000.0 telegr. Auszah-[ung
Amsterdam à 865 netto = frs 865 000.9. Paris läßt
die Gulden der Amsterdamer Bank im Auftrag von Berlin telegraphisch
zur Verfügung stellen und belastet Berlin für Telegrammspesen
mit frs 18.09
2. Zur Deckung kauft Berlin im amtlichen Verkehr
telegr. Auszahlung Paris:
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