ELFTES KAPITEL
DIE SACHLEISTUNGEN
NACH DEN VORSCHRIFTEN
DES VERTRAGES VON VERSAILLES
Eine Uebersicht der Vorschriften des Vertrages von Versailles
über die Sachleistungen ist. im zweiten Kapitel gegeben, Die
Kohlenlieferungen haben wir bereits ausführlich besprochen, Es
wird jetzt nötig, im Zusammenhange zu schildern, wie die
sonstigen Sachleistungen durchgeführt und welche Erfahrungen
dabei gemacht worden sind, Auch abgesehen von der Kohle haben
die Sachleistungen von Anfang an Anlaß zu schweren Reibungen
zwischen Deutschland und der Reparationskommission gegeben.
Man sollte an sich meinen, daß Lieferungen für den Wiederaufbau
der zerstörten Gebiete eine zweckmäßige und für beide Teile
sympathische Art der Reparation sind und daß ein industriell so
leistungsfähiges und gut organisiertes Volk wie das deutsche viel
eher durch Hergabe eigener Erzeugnisse als durch Geldzahlungen
imstande sei, Kriegsschäden wieder gutzumachen,
Diese Betrachtung ist aber nur in der Theorie richtig, Die
Praxis der Reparation hat ein ganz anderes Bild ergeben,
Finanziell allerdings boten die Sachleistungen Deutschland
manche Vorteile gegenüber den Barzahlungen, Sie wurden
durch die heimische Industrie ausgeführt, die ihre Bezahlung in
deutscher Währung erhielt, Insoweit brauchte die Regierung daher
für die Reparation kein fremdes Geld zu beschaffen und konnte
die kranke eigene Währung schonen, Das galt aber nur so lange,
wie die Sachleistungen aus den Ueberschüssen des Haushalts
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