Full text: Der Weg der Reparation

ELFTES KAPITEL 
DIE SACHLEISTUNGEN 
NACH DEN VORSCHRIFTEN 
DES VERTRAGES VON VERSAILLES 
Eine Uebersicht der Vorschriften des Vertrages von Versailles 
über die Sachleistungen ist. im zweiten Kapitel gegeben, Die 
Kohlenlieferungen haben wir bereits ausführlich besprochen, Es 
wird jetzt nötig, im Zusammenhange zu schildern, wie die 
sonstigen Sachleistungen durchgeführt und welche Erfahrungen 
dabei gemacht worden sind, Auch abgesehen von der Kohle haben 
die Sachleistungen von Anfang an Anlaß zu schweren Reibungen 
zwischen Deutschland und der Reparationskommission gegeben. 
Man sollte an sich meinen, daß Lieferungen für den Wiederaufbau 
der zerstörten Gebiete eine zweckmäßige und für beide Teile 
sympathische Art der Reparation sind und daß ein industriell so 
leistungsfähiges und gut organisiertes Volk wie das deutsche viel 
eher durch Hergabe eigener Erzeugnisse als durch Geldzahlungen 
imstande sei, Kriegsschäden wieder gutzumachen, 
Diese Betrachtung ist aber nur in der Theorie richtig, Die 
Praxis der Reparation hat ein ganz anderes Bild ergeben, 
Finanziell allerdings boten die Sachleistungen Deutschland 
manche Vorteile gegenüber den Barzahlungen, Sie wurden 
durch die heimische Industrie ausgeführt, die ihre Bezahlung in 
deutscher Währung erhielt, Insoweit brauchte die Regierung daher 
für die Reparation kein fremdes Geld zu beschaffen und konnte 
die kranke eigene Währung schonen, Das galt aber nur so lange, 
wie die Sachleistungen aus den Ueberschüssen des Haushalts 
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