Organisation ‘der Sachlieferungen auf, Die ersten Listen der
alliierten Regierungen gingen im März und April 1920 ein. Der
Wert dieser Anforderungen belief sich auf etwa zehn Milliarden
Goldmark. Ein großer Teil entfiel auf Bauholz und Industrie-
material, Neben Massenartikeln enthielten die Listen auch
Tausende von verschiedenen Dingen, welche schwer zu sichten
und zu ordnen waren, Um keine Zeit zu verlieren, gab die
Reparationskommission die Listen ohne Einzelprüfung an die
deutsche Regierung weiter, Diese hatte zwar eine umfangreiche
Organisation unter dem Reichskommissar für Wiederaufbau ein-
gerichtet, konnte aber mit der Masse des ihr zugestellten Materials
wenig anfangen, da die nötigen Spezifikationen und vor allen
Dingen die Preisangaben fehlten, Erst im September 1920 war sie
in der Lage, der Reparationskommission Angebote zu übermitteln,
die aber noch verhältnismäßig wenig Materialien für den eigent-
lichen Wiederaufbau enthielten, Bausteine und Ziegel, die be-
sonders dringend benötigt waren, bot Deutschland im Anfang
überhaupt nicht an. Noch schlimmer stand es mit spezifiziertem
Material, vor allem Maschinen, deren Lieferung eine genaue
Durcharbeitung für jeden einzelnen Fall erforderte, Die deutsche
Regierung suchte zu helfen, indem sie durch ihre Aufbauvertretung
in Paris eine Reihe von deutschen Firmen namhaft machte, die
bereit waren, Reparationslieferungen zu machen, Mit diesen
Firmen sollten die einzelnen Interessenten der alliierten Länder
in direkte Verbindung treten, um die technischen Bedingungen,
die Lieferungsfrist und die Preise zu vereinbaren, So kamen die
Lieferungen gegen Ende 1920 langsam in Fluß, aber das Ergebnis
blieb unbefriedigend. Auch mit dem besten Willen aller Be-
teiligten war es nicht möglich, bei der schwerfälligen Organisation
des Vertrages die Lieferungen so zu gestalten, daß sie mit dem
Tempo des tatsächlichen Wiederaufbaues irgendwie Schritt halten
konnten, Denn wie ging die Sache? Der Besitzer eines Hauses
oder einer Fabrikanlage, die durch den Krieg zerstört waren,
mußte sich zunächst an seine Regierung wenden, Diese stellte
alle Forderungen ihrer Staatsangehörigen zusammen und sandte
sie in einheitlichen Listen an die Reparationskommission, Letztere
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