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Wettrennen jeder Art, Jagden zu Pferde und Schnitzeljagden,
an Kampfspielen. Damit wurde aber der Charakter der
Einrichtung als Yolksversicherung in keiner Weise berührt,
da die ausgeschlossenen Gefahrumstände nicht als für die
breite Masse gegeben erachtet werden können und Ausnahme
fälle darstellen. Anders ist dies aber mit der Bestimmung,
daß Unfälle in Bergwerken unter Tag, in Schächten und
Gruben, durch Explosionen in Fabriken mit Sprengstoffen und
Geschossen, beim Herstellen und Abbrennen von Feuerwerks
körpern, bei Taucherarbeiten und beim Baden, bei Arbeiten
auf Dächern und Gerüsten oder bei Sprengungen in Stein
brüchen, ferner Unfälle als Seiltänzer, Akrobaten, Luftschiffer,
Tierbändiger, Fischer und Seeleute, nicht entschädigungs
pflichtig waren. Besonders durch den Ausschluß der Unfälle
der Bergarbeiter, die diese unter Tag erleiden, bekanntlich
eines der schwersten Unfallrisiken, und der Unfälle bei Arbeiten
auf Dächern und Gerüsten, sowie der Unfälle der Fischer
und Seeleute, wurde der Gebrauch der Einrichtung einem
großen Teil der Bevölkerung von vornherein versperrt und
zwar einem Teile, in dem das Bedürfnis nach dem Versicherungs
schutz besonders lebhaft zutage tritt.
Eine Entschädigungsleistung war nur für den Todesfall,
wenn dieser innerhalb 90 Tagen nach dem Unfall eintrat,
vorgesehen und zwar mit der Einheitssumme von M. 1000.—,
wobei von einer Person mehrere Versicherungen bis zur Höhe
des 50 fachen Betrages genommen werden konnten. Von den
bei der gewöhnlichen Einzel - Unfallversicherung üblichen
Entschädigungsformen, die den Ausgleich der wirtschaftlichen
Folgen des Todes, der dauernden oder vorübergehenden
Erwerbsunfähigkeit, bezw. ihrer Beschränkung zum Gegenstand
haben und allein in dieser Verbindung einen vollwertigen
Versicherungsschutz darstellen, ist also nur ein Teil und zwar
der kleinste Teil, auf den nur i/,o des durch die Prämie
ausgedrückten Gesamtrisikos entfällt, bei dieser Volks-Unfall
versicherung gedeckt gewesen.
Der Versicherungsleistung in Höhe der Einheitssumme
entsprach eine einmalige Einheitsprämie für den auf Jahres
dauer erfolgenden Abschluß.