Object: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Wettrennen jeder Art, Jagden zu Pferde und Schnitzeljagden, 
an Kampfspielen. Damit wurde aber der Charakter der 
Einrichtung als Yolksversicherung in keiner Weise berührt, 
da die ausgeschlossenen Gefahrumstände nicht als für die 
breite Masse gegeben erachtet werden können und Ausnahme 
fälle darstellen. Anders ist dies aber mit der Bestimmung, 
daß Unfälle in Bergwerken unter Tag, in Schächten und 
Gruben, durch Explosionen in Fabriken mit Sprengstoffen und 
Geschossen, beim Herstellen und Abbrennen von Feuerwerks 
körpern, bei Taucherarbeiten und beim Baden, bei Arbeiten 
auf Dächern und Gerüsten oder bei Sprengungen in Stein 
brüchen, ferner Unfälle als Seiltänzer, Akrobaten, Luftschiffer, 
Tierbändiger, Fischer und Seeleute, nicht entschädigungs 
pflichtig waren. Besonders durch den Ausschluß der Unfälle 
der Bergarbeiter, die diese unter Tag erleiden, bekanntlich 
eines der schwersten Unfallrisiken, und der Unfälle bei Arbeiten 
auf Dächern und Gerüsten, sowie der Unfälle der Fischer 
und Seeleute, wurde der Gebrauch der Einrichtung einem 
großen Teil der Bevölkerung von vornherein versperrt und 
zwar einem Teile, in dem das Bedürfnis nach dem Versicherungs 
schutz besonders lebhaft zutage tritt. 
Eine Entschädigungsleistung war nur für den Todesfall, 
wenn dieser innerhalb 90 Tagen nach dem Unfall eintrat, 
vorgesehen und zwar mit der Einheitssumme von M. 1000.—, 
wobei von einer Person mehrere Versicherungen bis zur Höhe 
des 50 fachen Betrages genommen werden konnten. Von den 
bei der gewöhnlichen Einzel - Unfallversicherung üblichen 
Entschädigungsformen, die den Ausgleich der wirtschaftlichen 
Folgen des Todes, der dauernden oder vorübergehenden 
Erwerbsunfähigkeit, bezw. ihrer Beschränkung zum Gegenstand 
haben und allein in dieser Verbindung einen vollwertigen 
Versicherungsschutz darstellen, ist also nur ein Teil und zwar 
der kleinste Teil, auf den nur i/,o des durch die Prämie 
ausgedrückten Gesamtrisikos entfällt, bei dieser Volks-Unfall 
versicherung gedeckt gewesen. 
Der Versicherungsleistung in Höhe der Einheitssumme 
entsprach eine einmalige Einheitsprämie für den auf Jahres 
dauer erfolgenden Abschluß.
	        
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