industrielle Einrichtungen, Die Absicht war, möglichst umfang-
reiche Sachlieferungen von Deutschland an Frankreich zu er-
zielen, Für die Zeit vom 1. Oktober 1921 bis 1. Mai 1926 waren
Lieferungen im Gesamtwerte von sieben Milliarden Goldmark in
Aussicht genommen, Dafür war auf Reparationskonto aber
höchstens eine Milliarde Goldmark jährlich gutzuschreiben. Der
Rest wurde Frankreich mit fünf Prozent Zinsen zur Rückzahlung
bis 31. Dezember 1937 gestundet; Die Einzelvorschriften des
Abkommens über die Kreditierung sind verwickelt und bieten
dem allgemeinen Interesse wenig, Frankreich sollte in keinem
Jahr für alle Sachlieferungen, die es erhielt, auf Reparationskonto
mehr vergüten als seinen Anteil von 52 Prozent an den gesamten
Leistungen, welche Deutschland in dem betreffenden Jahre für
die Reparation machen würde,
Das Wiesbadener Abkommen stieß sowohl bei den Alliierten
Frankreichs wie auch in Deutschland auf starken Widerstand.
Im Verhältnis zwischen den Alliierten enthielt es finanzielle Vor-
teile für Frankreich, zu denen ihm der Versailler Vertrag kein
Recht gab. Seine Verbündeten wandten mit Recht ein, daß sie
durch die einseitige Bevorzugung Frankreichs benachteiligt
werden könnten, weil die Mehrleistungen an Frankreich die
deutsche. Zahlungsfähigkeit schädlich beeinflussen würden, Es
mußte ja auch seltsam erscheinen, daß Deutschland, das den
Zahlungsplan von London nur unter dem Drucke des Ultimatums
angenommen hatte, nun aus freien Stücken sich erbot, in Form von
Sachlieferungen noch erheblich mehr an Frankreich zu leisten, als
der Zahlungsplan von ihm verlangte, Denn alle Sachleistungen;
die es nach. dem Wiesbadener Abkommen Frankreich zu kredi-
tieren hatte, mußte es den Lieferanten in deutscher Währung
bezahlen, Um diesen Betrag erhöhte sich die jährliche Belastung
des Reichshaushalts, Es hat daher in Deutschland an Angriffen
gegen das Wiesbadener Abkommen nicht gefehlt,
Der Widerstreit der Interessen innerhalb der Reparations-
kommission. dauerte lange. Die Verbündeten konnten sich über
das Wiesbadener Abkommen erst am 11, März 1922 einigen. Die
Genehmigung der Kommission erfolgte am 31. März 1922, Dabei
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