Metadata: Neuere Zeit (Abt. 2)

670 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Truppen: die Möglichkeit ja Gewißheit neuer Steuern, sei es 
in Form der Kontribution für das platte Land, sei es in 
Form der städtischen Akzise, trat hervor. 
Demgegenüber herrschte nun im Lande noch die alte pol— 
nische Ungebundenheit, bestanden auch noch starke Sympathien 
und zahlreiche Verbindungen mit dem Warschauer Königshofe, 
der keineswegs schon auf eine Wiedergewinnung des Landes 
verzichtet zu haben schien. Es war eine Lage, aus der sich bei 
stärkerer Betonung der landesfürstlichen Ziele durch die Ver— 
treter des Kurfürsten im Laufe des Jahres 16601 faktiöse Be— 
wegungen in Königsberg unter der Führung des Schöppen⸗— 
meisters Hieronymus Roth und verdächtige Verbindungen des 
Adels mit Polen, unter Zwischenhilfe namentlich zweier Herren 
von Kalckstein, herausbildeten: der Abfall des Landes vom 
neuen Herrn schien zu drohen. 
Da erschien der Kurfürst persönlich im Herbst 1662 mit 
ein paar tausend Mann sicherer Truppen in Königsberg, ließ 
Roth verhaften und zu ewiger Gefangenschaft abführen, brach 
den städtischen Widerstand und verhandelte in unerschöpflicher 
Geduld, aber auch unter Anwendung aller Mittel einer skrupel⸗ 
losen Diplomatie mit den einzelnen Adligen, während die mit— 
gebrachten märkischen Beamten sich der Rekonstruktion des 
landesfürstlichen Domaniums unterzogen. Das Ergebnis der 
vereinten Anstrengungen war schließlich der Landtagsabschied 
vom 1. Mai 1663. Es war noch kein voller Erfolg des Kur—⸗ 
fürsten bis zu der Höhe der von ihm in der Mark und am 
Rhein erreichten Stellung. Im Heerwesen blieb er von dem 
Einvernehmen mit den Ständen abhängig, sollte auch, 
dringende Fälle abgerechnet, keinen Krieg ohne deren Beirat 
erklären. Etwas stärker war der Gewinn auf dem Gebiete 
der Verwaltung; die Oberräte gerieten hier in das Verhältnis 
wirklicher kurfürstlicher Beamter. Besonders hoch schlug es 
der Kurfürst daneben an, daß er in bescheidenen Grenzen 
Duldsamkeit für den Kalvinismus durchgesetzt hatte; doch 
sollten die Oberräte und die Inhaber auch sonst der wichtigsten 
Landesämter lutherisch bleiben.
	        
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