ERSTES KAPITEL
DAS WILSON-PROGRAMM
Das Wort Reparation ist seit dem Ende des Weltkrieges zu
einem ganz bestimmten Begriff geworden, Man versteht darunter
die Verpflichtung der besiegten Staaten, in erster Linie Deutsch-
lands, die Kriegsschäden der Sieger wieder gutzumachen. Das
vorliegende Werk behandelt allein die Reparation, welche
Deutschland nach dem Vertrage von Versailles vom 28, Juni 1919
obliegt, Um die Bestimmungen dieses Vertrages richtig zu ver-
stehen, müssen wir etwas weiter zurückgreifen, Der Ursprung
der Reparation liegt in dem historisch gewordenen Friedens-
programm des Präsidenten der Vereinigten Staaten Wilson, auf
Grund dessen Deutschland sich im Oktober 1918 zur Ein-
gehung des Waffenstillstandes bereit erklärte, Zu den vierzehn
Punkten des Wilson-Programms gehörte die Forderung, daß die
besetzten Gebiete wiederhergestellt werden müßten. Im Laufe
der Unterhandlungen über den Waffenstillstand ließ Wilson im
Namen der verbündeten Mächte durch die Note des Staats-
sekretärs Lansing vom 5, November 1918 erklären, die Wieder-
herstellung der besetzten Gebiete sei dahin zu verstehen, daß
Deutschland für jeglichen Schaden, welcher der zivilen Be-
völkerung der verbündeten Regierungen und ihrem Besitz durch
den Angriff Deutschlands zu Lande, zu Wasser und aus der Luft
zugefügt worden sei, Schadenersatz zu leisten habe, Dem hat
sich Deutschland unterworfen, und damit war von Rechts wegen
seine Reparationspflicht genau begrenzt, Es wäre der Mensch-
heit viel Leid erspart geblieben, wenn die Friedensbedingungen
Bergmann, Der Weg der Reparation 2
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