begründen, wurde der unglückselige Vertrag auch von Kindersley
und Morgan mir gegenüber zur Sprache gebracht. Beide erklärten,
daß sie es abgelehnt haben würden, dem Anleihekomitee beizu-
treten, wenn der Vertrag von Rapallo bei ihrer Berufung in das
Komitee schon vorgelegen hätte. Es war für mich nicht leicht, die
schlechte Stimmung im Komitee zu überwinden.
Nun aber tauchte eine neue Schwierigkeit auf: abgesehen von
dem französischen Mitglied hielt das Komitee eine Anleihe nur
dann für aussichtsreich, wenn die Reparation auf eine Reihe von
Jahren hinaus geregelt würde, Man dürfe daher nicht einfach im
Rahmen des Vertrages von Versailles und des Londoner Zahlungs-
planes versuchen, mechanisch einen Teil der deutschen Verpflich-
tungen im Anleihewege zu begleichen, sondern müsse feststellen,
welche Reparationslast von Deutschland und von den Anleihe-
gläubigern als tragbar anerkannt würde. Ohne die Wiederher-
stellung des deutschen Kredits nach innen und außen sei die
Emission einer Reparationsanleihe nicht möglich. Die Arbeiten
des Komitees würden keinen praktischen Zweck haben, wenn die
Frage der Anleihe nicht mit einer gründlichen Behandlung des
gesamten Reparationsproblems verbunden würde,
Der französische Vertreter erklärte innerhalb und außerhalb
der Sitzungen, daß er sich nicht für berechtigt halte, an einer
Besprechung der Reparationsfrage teilzunehmen, Er stützte sich
dabei auf den französischen Wortlaut des Beschlusses der
Reparationskommission vom 4, April 1922, der besagte, daß das
Komitee studieren solle, unter welchen Bedingungen die deutsche
Regierung im Rahmen der Verpflichtungen, so wie sie der Vertrag
von Versailles und der Zahlungsplan vom 5, Mai 1921 festgestellt
habe, auswärtige Anleihen für Zwecke der Reparation aufnehmen
könne, Daraus folgerte er, offensichtlich auf Weisung von Poincare,
daß an der festgesetzten deutschen Reparationsschuld nicht ge-
rüttelt werden dürfe, und daß sich die Anleihepläne des Komitees
streng innerhalb der Vertragsgrenzen zu halten hätten, Um allen
Zweifeln über die Befugnisse des Komitees ein Ende zu machen,
beantragten Morgan und Kindersley, eine offizielle Anfrage an
die Reparationskommission zu richten, Nach eingehender Beratung
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