Full text: Der Weg der Reparation

begründen, wurde der unglückselige Vertrag auch von Kindersley 
und Morgan mir gegenüber zur Sprache gebracht. Beide erklärten, 
daß sie es abgelehnt haben würden, dem Anleihekomitee beizu- 
treten, wenn der Vertrag von Rapallo bei ihrer Berufung in das 
Komitee schon vorgelegen hätte. Es war für mich nicht leicht, die 
schlechte Stimmung im Komitee zu überwinden. 
Nun aber tauchte eine neue Schwierigkeit auf: abgesehen von 
dem französischen Mitglied hielt das Komitee eine Anleihe nur 
dann für aussichtsreich, wenn die Reparation auf eine Reihe von 
Jahren hinaus geregelt würde, Man dürfe daher nicht einfach im 
Rahmen des Vertrages von Versailles und des Londoner Zahlungs- 
planes versuchen, mechanisch einen Teil der deutschen Verpflich- 
tungen im Anleihewege zu begleichen, sondern müsse feststellen, 
welche Reparationslast von Deutschland und von den Anleihe- 
gläubigern als tragbar anerkannt würde. Ohne die Wiederher- 
stellung des deutschen Kredits nach innen und außen sei die 
Emission einer Reparationsanleihe nicht möglich. Die Arbeiten 
des Komitees würden keinen praktischen Zweck haben, wenn die 
Frage der Anleihe nicht mit einer gründlichen Behandlung des 
gesamten Reparationsproblems verbunden würde, 
Der französische Vertreter erklärte innerhalb und außerhalb 
der Sitzungen, daß er sich nicht für berechtigt halte, an einer 
Besprechung der Reparationsfrage teilzunehmen, Er stützte sich 
dabei auf den französischen Wortlaut des Beschlusses der 
Reparationskommission vom 4, April 1922, der besagte, daß das 
Komitee studieren solle, unter welchen Bedingungen die deutsche 
Regierung im Rahmen der Verpflichtungen, so wie sie der Vertrag 
von Versailles und der Zahlungsplan vom 5, Mai 1921 festgestellt 
habe, auswärtige Anleihen für Zwecke der Reparation aufnehmen 
könne, Daraus folgerte er, offensichtlich auf Weisung von Poincare, 
daß an der festgesetzten deutschen Reparationsschuld nicht ge- 
rüttelt werden dürfe, und daß sich die Anleihepläne des Komitees 
streng innerhalb der Vertragsgrenzen zu halten hätten, Um allen 
Zweifeln über die Befugnisse des Komitees ein Ende zu machen, 
beantragten Morgan und Kindersley, eine offizielle Anfrage an 
die Reparationskommission zu richten, Nach eingehender Beratung 
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