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728 c—734.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
glasiert, glatt oder verziert, mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit
Metallüberzug; Klinker aller Art, mehrfarbig.
728 c.
Glatte, unglasierte Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug,
durch Zusammenpressen verschiedenfarbiger Tonmassen mit Mustern
versehen.
729.
Wandbekleidungsplatten aus Ton, gefrittetem Tonzeug oder Stein
gut, unglasiert oder glasiert, einfarbig oder mehrfarbig, auch mit
Lüster- oder mit Metallüberzug.
(730/1) Waren aus Steingut, feinem Steinzeug, feinem Tonzeug,
anderweit nicht genannt:
730.
einfarbig.
(731 a/c) mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug:
731 n.
Ziergefäße, Figuren und ähnliche Lurusgegenstände.
731 b.
Geschirr und andere Waren: aus Steingut.
731 c.
—: aus feinem Steinzeug, feinem Tonzeug.
732.
Tonwaren aller Art (mit Ausnahme von Porzellan und porzellan
artigen Waren) in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch unter andere Nummern fallen.
(733 a/e) Porzellan und porzellanartige Waren (Weichporzellan
(englisches und Frittenporzellans, japanisches (Seger-s Porzellan,
unglasiertes Porzellan (Biskuit, Parian, Jaspiss usw.) mit Aus
nahme der Porzellanperlen der Nrn. 759 und 761:
') 733 st.
Isolatoren aus Porzellan für Telegraphen- oder Fernsprechleitungen,
2 ) 733 b.
auch in Verbindung mit anderen Stoffen.
A, D
weiß: Tafelgeschirr und andere Waren.
3 ) 733 c.
farbig, auch mit Lüster- oder Metallüberzug; weiß und farbig in Ver
bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere
Nummern fallen (ausgenommen Isolatoren für Telegraphen
oder Fernsprechleitungen): Tafelgeschirr.
733 b.
—: Iiergefäße, Figuren und ähnliche Lurusgegenstände.
733 e.
Porzellanknöpfe, Tabakpfeifenköpfe und andere Waren aus Porzellan.
734.
Scherben und Bruch von Ton- und Porzellanwaren.
A, D
3i -> Ausfuhr: 1 ) Isolatoren aller Art (auch Jsolationsglockeu) aus Steingut oder Porzellan, 2 ) Tafelgeschirr 733 c,
> Tafelgeschirr aller Art.