im Sommer 1922 einen Plan entworfen, der seinerzeit vom
„Manchester Guardian“ veröffentlicht worden ist. Mir war klar,
daß damals weder eine endgültige Regelung des Reparationsproblems
noch ein Moratorium erreichbar sei, Daher schlug ich
vor, die Reparation vorläufig so zu regeln:
„Deutschland macht Sachleistungen — einschließlich Kohle —
in Höhe von 1 Milliarde Goldmark jährlich, Soweit die alliierten
Regierungen ihren Anteil an den Sachleistungen innerhalb jedes
einzelnen Jahres nicht voll ausnutzen, verfällt ih? Anspruch,
Deutschland zahlt außerdem einen gewissen Prozentsatz seiner
jährlichen Bruttoausfuhr an die Alliierten, aber so, daß die Ausfuhr
bis zur Höhe von mindestens vier Milliarden Goldmark für
die Deckung des eigenen Einfuhrbedarfs von der Abgabe {freibleibt.
Von der Ausfuhr, die vier Milliarden übersteigt, zahlt
Deutschland einen mit 10 Prozent beginnenden und allmählich
bis zu 25 Prozent wachsenden Betrag als Reparation. Deutschland
verpflichtet sich ferner, Zinsen und Tilgung auf jede internationale
Anleihe zu zahlen, die zu vernünftigen Bedingungen
angeboten wird, Der Anleihedienst wird auf die jährlichen Gesamtleistungen
Deutschlands angerechnet. Das Abkommen gilt
zunächst für drei Jahre, dient aber als Grundlage für eine endgültige
Lösung, wenn es zwei Jahre lang für beide Teile befriedigend
gearbeitet hat, Die Zahlungen nach diesem Schema
umfassen die sämtlichen deutschen finanziellen Verpflichtungen
aus dem Vertrage von Versailles,“
Der Plan ist gleich vielen anderen Vorschlägen unbeachtet geblieben,
Neu an ihm war, daß er zum erstenmale dem Problem
zu Leibe ging, wie Deutschland sich die zur Zahlung der Reparation
an das Ausland nötigen Devisenbeträge beschaffen könne.
Er schöpfte aus der einzig richtigen Quelle des Ausfuhrüberschusses
und benutzte der Einfachheit halber den im Londoner
Zahlungsplan eingeführten Schlüssel der prozentualen Abgabe
von der deutschen Ausfuhr, suchte ihn aber dadurch praktisch
brauchbar zu machen, daß die Reparationszahlungen erst dann einsetzen
sollten, wenn die Ausfuhr einen bestimmten, für Deutschlands
eigenen dringenden Devisenbedarf erforderlichen Mindest-190