nötigen Truppen einrücken, Im normalen Leben der Bevölkerung
werde keine Störung und keine Veränderung eintreten. Die
deutsche Regierung habe das größte Interesse daran, die Arbeit
der Mission und die Unterbringung der Truppen zu erleichtern,
Notfalls würden jedoch Zwangs- und Strafmaßnahmen ergriffen
werden, Die Kontrollkommission für die Bergwerke und Fabriken
sei ermächtigt, im besetzten Gebiet Auskünfte aller Art von jeder-
mann einzufordern, Bureaus, Gruben, Fabriken, Bahnhöfe usw.
zu betreten und alle Dokumente, kaufmännischen Bücher und
Statistiken einzusehen. Das Personal der deutschen Verwaltung
und die Vertreter der deutschen Industrie- und Handelsverbände
sollten sich zur Vermeidung schwerer Strafen der Mission zur
Verfügung stellen und nach ihren Befehlen handeln. Vom
11. Januar 1923 ab würde die bisher vom Kohlensyndikat vorge-
nommene Verteilung von Kohlen und Koks den Anordnungen
der Kontrollkommission unterliegen, In erster Linie seien die
alliierten Länder und das linksrheinische besetzte Gebiet zu be-
liefern, Auch die neu besetzten Gebiete sollten ausreichend ver-
sorgt werden,
Von den Bedürfnissen des unbesetzten Deutschland war keine
Rede,
Das Kohlensyndikat hatte die Ankunft der Kontrollkommission
und der Truppen nicht abgewartet, Es war mit seinen gesamten
Akten kurz vor dem Einmarsch nach Hamburg übergesiedelt,
Die deutsche Regierung unterwarf sich, wie vorauszusehen
war, den Anordnungen der besetzenden Mächte nicht. In ihrer
Antwortnote vom 12. Januar erklärte sie, daß sie den Schleier
zerreißen müsse, den Frankreich und Belgien über den wahren
Charakter der Besetzung zu werfen suchten, Diese verletze das
Völkerrecht und den Vertrag von Versailles, Die Schwere des
Vertragsbruchs sei nicht. damit zu verhüllen, daß man der Aktion
einen friedlichen Namen gebe, Die Grenze des unbesetzten
deutschen Gebiets sei durch eine Armee in kriegsmäßiger Zu-
sammensetzung und Bewaffnung überschritten. Das kennzeichne
eine militärische Aktion, Die deutsche Regierung erhebe gegen
die Gewalt, die einem wehrlosen Volke angetan werde, vor der
29292