Full text: Der Weg der Reparation

Poincare verschanzte sich mit allerlei formalen Gründen 
dahinter, daß nach dem Vertrage von Versailles die Prüfung der 
Sachverständigen keinen längeren Zeitraum umfassen dürfe als 
bis zum Jahre 1930, weil über diesen Zeitpunkt hinaus selbst 
die Reparationskommission nur bei Einstimmigkeit befugt sei, 
Deutschland Stundungen zu bewilligen. In Verbindung mit 
anderen Vertragsbestimmungen ergebe sich hieraus, daß die 
Reparationskommission die Prüfung der deutschen Zahlungs- 
fähigkeit nicht ein für allemal vornehmen dürfe, sondern von Zeit 
zu Zeit wiederholen müsse, Die amerikanische Regierung er- 
klärte eine derart beschränkte Tätigkeit der Sachverständigen 
für nutzlos und schädlich und lehnte die Mitwirkung amerika- 
nischer Sachverständiger ab. Nun hatte eine Konferenz ohne 
Beteiligung Amerikas bei der Uneinigkeit der Aliierten keinen 
Sinn. Gegen den Widerspruch Frankreichs etwa mit England 
und den anderen Verbündeten die Konferenz abzuhalten, kam 
für Amerika nicht in Frage, Damit schien im November 1923 
der ganze Plan gescheitert zu sein, 
Jetzt entschloß sich die Reparationskommission, den Gedanken 
in etwas veränderter Form wieder aufzunehmen, alle Fragen der 
hohen Politik auszuscheiden und die rechtlichen Bedenken 
Poincares zu umgehen, Ein äußerer Anlaß dazu lag vor, da die 
deutsche Regierung am 24, Oktober den Antrag gestellt hatte, 
gemäß Art. 234 des Versailler Vertrages eine Untersuchung der 
wirtschaftlichen Hilfsquellen und der Zahlungsfähigkeit Deutsch- 
lands anzustellen und deutsche Vertreter darüber zu hören, Am 
2. November teilte die deutsche Regierung der Reparations- 
kommission offiziell mit, daß sie wegen ihrer finanziellen Notlage 
die Sachlieferungen vorläufig nicht mehr bezahlen könne, 
Wie bekannt, hatte Deutschland gleich nach der Ruhrbesetzung 
die Lieferungen an Frankreich und Belgien eingestellt, Der Zu- 
sammenbruch der Mark hatte dann am 11, August dazu geführt, 
mit den Leistungen an alle anderen Alliierten aufzuhören, auch 
mit den Zahlungen aus dem englischen Recovery Act, Weil aber 
die Sachlieferungen auf Grund des Vertrages mit der Micum von 
der Industrie des besetzten Gebietes wieder aufgenommen werden 
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