Full text: Der Weg der Reparation

Inden Vereinigten Staaten wurden vonder Anleihe 110 Millionen 
Dollars, in England 12 Millionen Pfund, in Holland, Schweden, 
der Schweiz, Frankreich, Belgien und Italien kleinere Beträge 
ausgegeben, Die zur Aufrundung des Reinertrages auf 800 Millionen 
Goldmark noch fehlenden 360000 Pfund Anleihe wurden in 
Deutschland durch die Reichsbank übernommen. 
Am 13, Oktober 1924 räumte die Reparationskommission dem 
Dienst der Anleihe ein unbedingtes Vorrecht auf alle Zahlungen 
unter dem Dawesplan, auf die verpfändeten deutschen Einnahmen 
des Haushalts und auf alle Vermögenswerte oder Einkünfte 
Deutschlands ein, die dem Pfandrecht der Alliierten nach dem 
Vertrage von Versailles unterliegen. Ihrerseits erkannte die 
deutsche Regierung den Dienst der Anleihe als eine direkte und 
unbedingte Verpflichtung des Reiches an. 
Die Ausgabe der Anleihe, die in New York und London am 
14. Oktober stattfand, war ein glänzender Erfolg, Der Börsen- 
kurs stieg sofort um einige Prozent. Seither hat er in London und 
New: York den Nennwert überschritten, 
Am 31, Oktober 1924 bestätigte auch das Transferkomitee bei 
seiner ersten Sitzung in Berlin das Vorrecht der Anleihe und 
beschloß, daß die für ihren Dienst erforderlichen Goldmarkbeträge 
ohne Rücksicht auf die Wechselkurse in fremde Währung umge- 
wandelt werden können, Der gesamte Erlös der Anleihe ist in 
fremder Währung der Reichsbank zugunsten des Generalagenten 
zugeflossen, In Uebereinstimmung mit dem Dawesplan hat die 
Reichsbank diese Devisen für sich erworben und den Gegenwert 
in Reichsmark einem Konto des Reiches gutgeschrieben, das unter 
der Kontrolle des Generalagenten steht. Er allein kann darüber 
verfügen, Für die Anleihe sind drei Treuhänder bestellt, An 
ihrer Spitze steht der Generalagent, der auch den Anleihedienst 
versieht, 
DIE ORGANE DER REPARATION 
Dem Londoner Abkommen gemäß ernannte die Reparations- 
kommission am 10, Oktober 1924 den Bostoner Anwalt Thomas 
N, Perkins zum Mitglied der Reparationskommission für die 
+47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.