Full text : Der Weg der Reparation

Inden Vereinigten Staaten wurden vonder Anleihe 110 Millionen
Dollars, in England 12 Millionen Pfund, in Holland, Schweden,
der Schweiz, Frankreich, Belgien und Italien kleinere Beträge
ausgegeben, Die zur Aufrundung des Reinertrages auf 800 Millionen
Goldmark noch fehlenden 360000 Pfund Anleihe wurden in
Deutschland durch die Reichsbank übernommen.
Am 13, Oktober 1924 räumte die Reparationskommission dem
Dienst der Anleihe ein unbedingtes Vorrecht auf alle Zahlungen
unter dem Dawesplan, auf die verpfändeten deutschen Einnahmen
des Haushalts und auf alle Vermögenswerte oder Einkünfte
Deutschlands ein, die dem Pfandrecht der Alliierten nach dem
Vertrage von Versailles unterliegen. Ihrerseits erkannte die
deutsche Regierung den Dienst der Anleihe als eine direkte und
unbedingte Verpflichtung des Reiches an.
Die Ausgabe der Anleihe, die in New York und London am
14. Oktober stattfand, war ein glänzender Erfolg, Der Börsenkurs
 stieg sofort um einige Prozent. Seither hat er in London und
New: York den Nennwert überschritten,
Am 31, Oktober 1924 bestätigte auch das Transferkomitee bei
seiner ersten Sitzung in Berlin das Vorrecht der Anleihe und
beschloß, daß die für ihren Dienst erforderlichen Goldmarkbeträge
ohne Rücksicht auf die Wechselkurse in fremde Währung umgewandelt
 werden können, Der gesamte Erlös der Anleihe ist in
fremder Währung der Reichsbank zugunsten des Generalagenten
zugeflossen, In Uebereinstimmung mit dem Dawesplan hat die
Reichsbank diese Devisen für sich erworben und den Gegenwert
in Reichsmark einem Konto des Reiches gutgeschrieben, das unter
der Kontrolle des Generalagenten steht. Er allein kann darüber
verfügen, Für die Anleihe sind drei Treuhänder bestellt, An
ihrer Spitze steht der Generalagent, der auch den Anleihedienst
versieht,
DIE ORGANE DER REPARATION
Dem Londoner Abkommen gemäß ernannte die Reparationskommission
 am 10, Oktober 1924 den Bostoner Anwalt Thomas
N, Perkins zum Mitglied der Reparationskommission für die

+47
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.