DAS VERFAHREN BEI DEN SACHLEISTUNGEN
Nach Abschluß des Londoner Abkommens war es die erste
Sorge des Generalagenten, Ordnung in den Gang der Sach-
leistungen zu bringen, Während der Zeit der Micum-Verträge und
der sonstigen Zwangsleistungen des besetzten Gebietes herrschte
das Chaos, Auch die Verrechnung der Sachleistungen bei der
Reparationskommission war vollkommen durcheinandergeraten.
Im ersten Jahre des Dawesplanes standen dem Generalagenten
monatlich 83% Millionen Goldmark zur Verfügung, Daraus mußte
er die gesamten Ausgaben unter dem Vertrage von Versailles be-
streiten, Um klar zu sehen, führte er ein System von monatlichen
Programmen für Lieferungen und Leistungen ein. Dabei stellte
sich gleich heraus, daß es nötig war, die Anforderungen der
Alliierten herabzusetzen, Auf Betreiben des Generalagenten wurde
schon am 18, September 1924 das Programm der Kohlenlieferungen
um 10 Prozent ermäßigt,
Nunmehr galt es, ein geordnetes Verfahren für das gesamte
Feld der Sachleistungen zu finden. Das im Londoner Abkommen
vorgesehene Sonderkomitee trat mit vier deutschen und vier
alliierten Mitgliedern — je ein Vertreter von Belgien, England,
Frankreich, Italien — am 6, November 1924 in Paris zusammen.
Es beschloß bald, zur Schlichtung der Meinungsverschiedenheiten
das neutrale Mitglied zuzuziehen. Hierfür wurde wiederum der
in Reparationssachen erprobte Markus Wallenberg ausersehen,
der auch den Vorsitz im Komitee übernahm. Nach eingehenden
Arbeiten erstattete das Komitee am 9, März 1925 der Reparations-
kommission seinen Bericht nebst einem Entwurf für das Verfahren
bei den Sachleistungen, Dieser ist mit einigen Aenderungen vom
Transferkomitee und von der Reparationskommission angenommen
worden und am 1, Mai geltende Vorschrift geworden,
Das Verfahren findet auf alle Sachleistungen Deutschlands
Anwendung, Es regelt sowohl die freien Reparationsverträge
zwischen deutschen Lieferanten und alliierten Bestellern wie die
sogenannten Zwangslieferungen unter dem Vertrage von Versailles,
soweit das Londoner Abkommen sie noch in Kraft gelassen hat.
gan
nd