Das Komitee war bestrebt, ein einfaches und rasch arbeitendes
Verfahren für die Aufstellung der Programme und die Ge-
nehmigung der Verträge zu schaffen, Die Reparationskommission
und die deutsche Regierung errichten -je ein technisches Bureau
in Paris, die eng zusammenarbeiten sollen, Grundsätzlich können
alle Waren und Dienste, die aus der deutschen Wirtschaft
stammen, den Gegenstand von Sachleistungen bilden, Bestimmte
Waren, hauptsächlich fremde Rohstoffe, Edelmetalle, Grund-
stoffe der Eisen-, Leder- und Papierindustrie, Rohholz und die
meisten landwirtschaftlichen. Erzeugnisse, sind jedoch von den
Reparationsleistungen ausgeschlossen, Andere Waren dürfen nur
in Höhe bestimmter Kontingente geliefert werden. Endlich soll
eine große Anzahl von Waren, zu deren Herstellung ein starker
Prozentsatz ausländischer Rohstoffe gebraucht wird, nur zum Teil
vom Generalagenten bezahlt werden, während der Wert der in
ihnen enthaltenen fremden Rohstoffe vom Käufer direkt an den
Lieferanten in bar zu entrichten ist, Für die verschiedenen Gruppen
hat das Komitee ausführliche Listen ausgearbeitet, Die Aufstellung
der Lieferprogramme ist wie folgt geregelt:
1, Die Programme für Kohle, Koks und Braunkohlenbriketts
werden von der Reparationskommission vorläufig jeweils auf drei
Monate festgesetzt, Die Verteilung nach Sorten erfolgt nach den
Wünschen der Empfangsländer, denen Deutschland nach Mög-
lichkeit Rechnung trägt, Normalerweise sollen Steinkohle und
Koks aus dem Ruhrgebiet und dem Aachener Revier, Braunkohle
aus dem Kölner Revier kommen, Die Lieferungen können auch auf
Grund freier Verträge zwischen alliierten Bestellern und deutschen
Lieferanten ausgeführt werden, Solche Abschlüsse werden von der
Gesamtmenge der offiziellen Vierteljahrsprogramme abgezogen,
Das Bureau der Reparationskommission hat sich zu vergewissern,
daß das Transferkomitee keinen Einspruch gegen die Ausführung
der Programme erhebt.
2, Für schwefelsaures Ammoniak und andere synthetische
Düngemittel hat das Sonderkomitee selbst ein vorläufiges Pro-
gramm bis 1. April 1927 aufgestellt. Danach sind jährlich an
Frankreich 20 000 Tonnen, an Belgien 2000 Tonnen und an Italien
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