Ordnung der Weltmärkte und seiner eigenen Wirtschaft selber
ein lebhaftes Interesse daran, auf Reparationskonto Waren zu
liefern, deren Absatz auf den Weltmärkten stockt,
DIE ABGABE VON DER DEUTSCHEN EINFUHR
(REPARATION RECOVERY ACT)
Der Dawesplan stellt die Abgabe von der deutschen Einfuhr
in den alliierten Ländern auf eine Stufe mit den Sachleistungen.
Es war daher die Aufgabe des Transferkomitees, auch diese
deutschen Leistungen in das System des Dawesplanes einzube-
ziehen und sich die Aufsicht darüber zu sichern,
Wie wir wissen, wurde die Erhebung der Abgabe auf der
Londoner Konferenz vom März 1921 beschlossen und auch nach
Inkrafttreten des Londoner Ultimatums vom 5. Mai 1921 von Eng-
land in Höhe von 26 Prozent der deutschen Einfuhr erhoben.
Während der Ruhrbesetzung konnte Deutschland am 25. Februar
1924 ein Abkommen mit England schließen, das wegen der großen
deutschen Finanznot die Abgabe auf 5 Prozent herabsetzte. Aber
schon am 29, August 1924 führte die englische Regierung den
alten Satz von 26 ‚Prozent wieder ein; um sich gegenüber den
Alliierten, welche Sachleistungen von Deutschland bezogen; eben-
falls den unmittelbaren Zugriff auf einen Teil der. deutschen
Zahlungen unter. dem Dawesplan zu verschaffen.
Frankreich hatte im April 1921 gesetzliche Maßnahmen zur
Erhebung der Einfuhrabgabe beschlossen, aber nicht durchgeführt.
Vom 1, Oktober 1924 ab legte die französische Regierung, trotz der
Vorstellungen Deutschlands, gleichfalls eine Abgabe von 26 Prozent
auf die deutsche Einfuhr, wobei der englische Recovery Act zum
Vorbild diente, Andere Staaten wie Belgien und Italien hatten
die gleiche Absicht, sind aber bisher nicht zur Durchführung ge-
schritten,
Die deutsche Regierung vertritt grundsätzlich den Standpunkt,
daß die Einfuhrabgabe mit dem Grundgedanken des Dawesplanes
in Widerspruch steht, weil sie die wirtschaftliche Gleichberech-
tigung und die Bewegungsfreiheit Deutschlands beeinträchtigt und
geeignet ist, die deutsche Währung zu gefährden, Auch der
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