Full text : Der Zucker im Kriege

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stimmung  der  Anteile  und  Unterverteilung  der  Bezugsscheine  erfolgt
durch  die  Zuckerzuteilungsstelle  für  das  Deutsche  Süßigkeitengewerbe
in  Würzburg.  Insgesamt  kommen  hier  1320  Betriebe  im  Reiche  in
Betracht.  Betriebe  des  Süßigkeitengewerbes,  die  weniger  als
52  Doppelzentner  im  Normaljahre  1914/15  verarbeitet  haben,  werden
unter  den  entsprechenden  Einschränkungen  von  ihren  zuständigen
Kommunalverbänden  mit  Zucker  versorgt.
b)  Marmelade.
Zur  Herstellung  von  Marmelade  darf  Zucker  bis  zu  höchstens
50  vom  Hundert  der  Gesamtmenge  verwendet  werden.  Die  Unterverteilung ­
  der  Bezugsscheine  erfolgt  durch  die  Kriegsgesellschaft  für
Obstkonserven  und  Marmelade  in  Berlin.  Die  hergestellte  Marmelade ­
  wird  nach  einem  bestimmten  Schlüssel  an  die  Bundesregierungen
zur  Weiterverteilung  abgegeben.  Höchstpreise  sind  hierfür  durch  die
Bekanntmachung  vom  14.  Dezember  1915  festgesetzt.  Betriebe,  die
im  Normaljahre  1914/15  weniger  als  50  Doppelzentner  Marmelade
hergestellt  hatten,  werden  von  den  Kommunalverbänden  mit  Zucker
versorgt.  Uber  die  in  diesen  Betrieben  hergestellte  Marmelade  kann
der  Kommunalverband  zugunsten  seiner  Bevölkerung  verfügen.
c)  Kunsthonig.
Die  Unterverteilung  der  Bezugsscheine  für  Kunsthonig  erfolgt
durch  die  Vereinigung  der  Kunsthonigfabriken  in  Berlin,  die
287  Fabriken  versorgt.  Die  Höchstpreise  für  Kunsthonig  sind  durch
die  Bekanntmachung  vom  14.  November  1916  festgelegt.  Die  Verteilung ­
  des  Kunsthonigs  erfolgt  gemeinsam  mit  der  Marmelade  an
die  Bundesregierungen  zur  Weiterverteilung  an  die  Kommunalverbände. ­
  Die  Verwendung  von  Kunsthonig  zur  gewerbsmäßigen
Herstellung  von  anderen  Nahrungsmitteln  (insbesondere  Backwaren)
ist  verboten.  Betriebe,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1915  bis
31.  März  1916  durchschnittlich  weniger  als  5  Doppelzentner  im
Monat  zu  Kunsthonig  verarbeitet  hatten,  werden  von  ihren  Kommunalverbänden ­
  mit  Zucker  versorgt.  Der  in  diesen  Betrieben  hergestellte ­
  Kunsthonig  steht  zur  Verfügung  des  Kommunalverbandes.
Ferner  können  Kommunalverbände  aus  Ersparnissen  der  kommunalen
Zuckerwirtschaft  Zucker  zur  Verarbeitung  zu  Kunsthonig  verwenden.
Zur  Herstellung  von  1  Doppelzentner  Kunsthonig  werden  ungefähr
80  kg  Zucker  verwendet.
            
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