Full text: Der Weg der Reparation

bezahlen wollten, Auch hier müsse das Prinzip der Zahlung im 
eigenen Lande und in der eigenen Währung gelten. In dem schon 
erwähnten Bericht von Stamp, Pirelli und Chalendar wird gesagt, 
bei einer allgemeinen Schuldenregelung zwischen den Staaten 
werde es so kommen, daß alle Zahlungen von Deutschland an die 
Alliierten dazu dienen, die Schulden dieser Alliierten an andere 
Alliüerte oder an die Vereinigten Staaten zu begleichen. Da die 
Vereinigten Staaten letzten Endes die Gläubiger aller alliierten 
Staaten seien, so bildeten letztere nur Durchgangsstellen zwischen 
Deutschland und den Vereinigten Staaten. Die Reparation könne 
daher in der Hauptsache direkt von Deutschland nach Amerika 
gezahlt werden, und damit werde das Transterproblem zu einer 
deutsch-amerikanischen Angelegenheit. 
Die Resolution des Brüsseler Kongresses spricht sich auch zu 
diesem Punkte vorsichtiger und allgemeiner aus: 
„Die grundlegenden Erwägungen, die sich auf das Transfer- 
problem beziehen, gelten mit gleicher Kraft auch in Anwendung 
auf die interalliierten Schulden, Versuche, übermäßige Beträge 
zur Tilgung von Schulden zu transferieren, müssen notwendig den 
Haushalt und die Währung des Schuldnerlandes antasten und 
seine finanziellen Verhältnisse stören, Gegen solche Schwierig- 
keiten ist besondere Vorkehr zu treffen, Die inneren und äußeren 
wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Länder sind ge- 
bührend zu beachten.” 
380
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.