VIERTES KAPITEL
DIE SACHLIEFERUNGEN
BIS ZUR KONFERENZ VON SPA
Da der Vertrag von Versailles für die Zahlung der ersten
20 Milliarden Goldmark eine Frist bis zum 1, Mai 1921, also von
fast zwei Jahren, gelassen hatte, blieb die Frage der Barleistungen
auf Reparationskonto zunächst im Hintergrund,
Das Organisationskomitee der Reparationskommission und später
die Kommission selber stellten ihre Tätigkeit in der Hauptsache
darauf ab, von Deutschland so bald wie möglich Sachlieferungen
zu erhalten, Die deutsche Regierung bemühte sich in erster Linie
darum, eine Organisation zu schaffen, in der deutsche Unter-
nehmer und Arbeiter beim Wiederaufbau der zerstörten Gebiete
tätig sein sollten, Zu diesem Zwecke wurde in Berlin die Stelle
eines Reichskommissars für den Wiederaufbau eingerichtet und
im Herbst 1919 sogar ein besonderes Ministerium für den Wieder-
aufbau geschaffen, Aus den Verhandlungen des Jahres 1919 über
die deutsche Mitarbeit am Wiederaufbau ist so gut wie gar nichts
herausgekommen, Frankreich nahm vor allem daran Anstoß, daß
die deutschen Arbeiter in Frankreich gewerkschaftlich organi-
siert sein sollten. Auch wurde die Beteiligung deutscher Unter-
nehmer kurzweg abgelehnt, Nur die Herstellung der nord-
französischen Kohlengruben, die bei dem Rückzug der deutschen
Heere im Herbst 1918 zerstört worden waren, wurde zwischen
Loucheur und dem deutschen Aufbaukommissar eine Zeitlang
ernsthaft behandelt. Das deutsche Angebot für die Instandsetzung
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