Full text : Der Weg der Reparation

den Transport zu chartern, Demgegenüber verlangten die französischen
 Interessenten eine prozentuale Teilung der Kohlentransporte,

Beide Streitfragen haben die Kohlenverhandlungen seinerzeit
 ungünstig beeinflußt, Sie sind innerhalb der Reparationskommission
 nie zum völligen Austrag gekommen, sondern wurden
im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich erst durch
das Wiesbadener Abkommen vom 7. Oktober 1921 geregelt. Dabei
 sind die französischen Wünsche im wesentlichen befriedigt
worden.

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