SECHSTES KAPITEL
DIE KONFERENZEN VON BRÜSSEL
Vom 24, September bis zum 8, Oktober 1920 fand in Brüssel
eine internationale Finanzkonferenz statt, die der Völkerbund
einberufen hatte, Ihr Zweck war, die finanzielle Weltkrise zu
untersuchen und Mittel zu ihrer Heilung zu erörtern, Auch
Deutschland hatte eine Einladung erhalten, Frankreich aber traf
rechtzeitig seine Maßnahmen, um zu verhindern, daß über Repa-
rationsfragen diskutiert würde, Der Völkerbundsrat mußte schon
am 5, August 1920 beschließen, daß auf der Konferenz keine der
Fragen erörtert werden dürfe, die zwischen den Alliierten und
Deutschland schwebten. Damit war es der Konferenz unmöglich
gemacht, sich mit der Reparation, dem wichtigsten finanziellen
Weltproblem, zu beschäftigen, Die Konferenz nahm einen äußer-
lich glänzenden und durch keinen Zwischenfall getrübten Verlauf,
Man besorgte vielfach, daß Deutschland die Gelegenheit benutzen
würde, die Vertreter der neutralen Mächte für seinen Standpunkt
in der Reparationsfrage zu gewinnen, und man hielt es nicht für
ausgeschlossen, daß sich bei den Neutralen Neigung für ein
Zusammengehen mit Deutschland zeigen würde, Daher auch das
formelle Verbot an die Mitglieder des Völkerbundes, die Repa-
ration zur Sprache zu bringen, Aber meine Rede für die deutsche
Delegation, die ebenso wie die Vertreter der anderen Staaten eine
Erklärung über die Finanzlage ihres Landes abzugeben hatte,
rechtfertigte diese Besorgnis nicht, Sie schilderte die Verhältnisse
in Deutschland den Tatsachen entsprechend mit dunklen Farben,
vermied es aber, auf den Vertrag von Versailles einzugehen, Sie
ließ die Hoffnung durchblicken; daß bei verständigem Zusammen-
wirken der Nationen die deutschen Verhältnisse sich bessern
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