eines neutralen Mittelsmannes eingehen, der ein Angebot von 50
Milliarden Goldmark direkt an die französische Regierung be-
zweckte, Schließlich tat sie den gefährlichen Schritt, den Prä-
sidenten der Vereinigten Staaten als Schiedsrichter anzurufen.
Präsident Harding lehnte das ab, erklärte sich aber bereit, neue
deutsche Vorschläge zu prüfen und, falls sie ihm zweckmäßis
erschienen, an die Alliierten weiterzugeben, Darauf richtete am
24. April 1921 die deutsche Regierung an die Vereinigten Staaten
das bereits erwähnte Angebot, Sie erklärte sich darin bereit, eine
Reparationsschuld von 50 Milliarden Goldmark Jetztwert anzu-
erkennen und diese Summe, wenn gewünscht, auch in Annuitäten
bis zur Gesamthöhe von 200 Milliarden Goldmark zu zahlen,
Die Verzinsung der 50 Milliarden sollte mit vier Prozent be-
ginnen und später nach Maßgabe der deutschen Leistungsfähig-
keit ausgestaltet werden, Ein möglichst hoher Betrag sollte
unmittelbar durch eine internationale Anleihe flüssig gemacht
werden, Außerdem sollten die alliierten Mächte in Form eines
Besserungsscheines an der künftigen Hebung der deutschen
Finanz- und Wirtschaftslage beteiligt werden. Deutschland er-
bot sich nochmals, mit aller Kraft am Wiederaufbau der zer-
störten Gebiete mit Arbeit, Materialien und sonstigen Hilfs-
mitteln teilzunehmen und auch darüber hinaus Sachleistungen für
die Alliierten zu machen, Eine Milliarde Goldmark sollte sofort
in der oben beschriebenen Weise an die Reparationskommission
gezahlt werden, Falls die Vereinigten Staaten von Amerika und
die Alliierten es wünschen sollten, würde Deutschland bereit
sein, nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit Schulden der
Alliierten an die Vereinigten Staaten auf sich zu nehmen. Außer-
dem erklärte sich Deutschland zur Stellung jeder erforderlichen
Garantie bereit,
Am 3, Mai 1921 teilte die Regierung der Vereinigten Staaten
Deutschland mit, daß die alliierten Regierungen das Angebot
zurückgewiesen hätten,
Es ist heute kaum verständlich, wie die damalige deutsche
Regierung den Mut aufbringen konnte, ein derartig weitgehendes
Angebot zu machen, das nach dem Urteil jedes Kundigen die
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