Tägliche Arbeitszeit in den dem Arbeitsunfallgesetz unterworfenen Fabriken für den Bau
_ von Dampfmaschinen und anderen Apparaten usw. im Jahre 1913‘).
Von der Gesamtzahl der männlichen Arbeiter, der Jugendlichen und Frauen arbeiteten
im Jahre 1913:
9 Stunden oder weniger 1586 (= 4,4%)
9 . 7480 == 211%)
10 5 11149 = 315%)
10% 5707 161%)
11 ; 4 781 13,5%)
11 602 N02%)
12 5 634
Ze 301 '
Han LE 47 | (= 3,2%)
3% A 1
WR oder mehr! 3 J
Insgesamt 35 441 (= 100,0%)
Die durchschnittliche Arbeitszeit. ın der Vorkriegszeit betrug nach diesen Ziffern
etwa 1014 Stunden.
Das Arbeitsgesetz vom 1. November 1919; welches am 24. Oktober 1920 in Kıaft trat,
setzte für alle in Fabriken und Werkstätten beschäftigten Arbeiter einen Maximalarbeitstag
von 8 Stunden und eine Maximalarbeitswoche von 45 Stunden fest; mit Wirkung ab Juni
1922 wurde diese Maximalarbeitszeit auf 81% Stunden bzw. 48 Stunden erhöht. Ausnahmen
von der Maximalarbeitszeit werden zahlreich bewilligt?).
Nach Berichten des „Standardisation Bureau of Engineering Employers‘“ arbeiteten in
der Metall- und Maschinenindustrie während des ersten Halbjahres 1924?):
% der Arbeiter
weniger. als 45 Stunden pro Woche TE %
48 Stunden pro Woche .... . TEA an
mehr als 45 Stunden pro Woche. VIREN
1) Quelle: Centraal Verslag der Arbeidsinspeetie in het Koningrijk der Nederlanden over 1913, S. 536/37.
(Nach: Enauvete sur la production, T. IV 2, S. 496/97.)
?) Nach: Survey of industrial relations_a. a. O., S. 153/54.
9. Belgien.
Die tägliche Arbeitszeit der Metallarbeiter in Belgien schwänkte nach Angabe der
„Commission syndicale de Belgique‘ im Jahre 1914 zwischen 10 und 12 Stunden. (Enquete
Sur la production IL. IV,2, S. 475).
Bin Gesetz vom 14. Juni 1921 (in Kraft gesetzt im Oktober 1921) schrieb (den Acht-
stundenarbeitstag und die 48stündige Arbeitswoche vor, nachdem diese Arbeitszeiten in ver-
schiedenen Industrien schon vorher durch Tarifvereinbarungen festgesetzt worden waren.
Für die Verteilung der Arbeitszeit über die Woche waren Ausnahmen zugelassen, die
Überschreitung der 48-Stundenwoche nur mit Genehmigung (Survey of industrial relations
aA. S: 141),
10. Tschechoslowakei,
Durch Gesetz vom 19..Dezember 1918 ist der Achtstundentag eingeführt. Das: Washing-
toner Abkommen .ist am 24. August 1921 ratifiziert worden. .
Angaben über die tatsächliche Arbeitszeit im Maschinenbau liegen :hier nicht vor.
1924