11, Österreich,
Nach den im Jahre 1914 abgeschlossenen 56 Tarifverträgen der Metall- und Maschinen-
industrie war die Tagesarbeitszeit in den fünf ersten Tagen der Woche wie folgt fest-
gesetzt?):
Tagesarbeitszeit: Zahl der betr. Arbeiter:
Weniger als 9 Stunden . . 22 (= 18%)
9 und 914 Stunden ., 1331 (= 113%)
91% und 93% Stunden . . 9940 (=— 842%)
10 und 101% Stunden... @ 315 G= 42,7%)
11798 (= 100%)
Der Achtstundentag ist in Österreich durch das Gesetz vom 18. Dezember 1918 ein-
geführt und durch ein Gesetz vom Dezember 1919 näher geregelt worden.
Über dietatsächliche Arbeitszeit in der Maschinenindustrie nach dem Kriege stehen
hier keine Angaben zur Verfügung.
1) Nach: Österreichisches Statistisches Handbuch 1915.
12, Italien.
In der italienischen Industrie betrug vor dem Kriege der allgemeine Durchschnitt der
täglichen Arbeitszeit etwa 101% Stunden. 81.45 Prozent sämtlicher Arbeiter arbeiteten zehn
oder mehr Stunden pro Tag!). Für die Maschinenindustrie allein liegen keine Angaben vor.
Die Regelung der industriellen Arbeitszeit in der Nachkriegszeit basiert auf der 48stün-
digen Arbeitswoche. Nach einem im August 1923 in Kraft getretenen königlichen Dekret
sollte die normale Dauer des Arbeitstages acht Stunden „tatsächlicher“ (actual) Arbeit nicht
überschreiten, diejenige der Arbeitswoche nicht 48 Stunden. Ausnahmen waren für einzelne
Industrien in gewissem Umfange zugelassen*).
Im Jahre 1925 fand für alle wichtigen Industriezweige Italiens eine größere Erhebung
über Arbeitszeiten und Arbeitslöhne statt, wobei als Erhebungszeitraum die erste Maihälfte
gewählt wurde, um alle Zweige bei voller Beschäftigung erfassen zu können. In der ‚„„Mecha-
nischen Industrie‘ (Automobilindustrie, Eisenbahnbau und -reparatur, allgemeiner Maschinen-
bau, Motorenbau und -reparatur, Bau von elektrischen Maschinen und sonstige mechanische
Industrien) arbeiteten danach von 150313 erfaßten Arbeitern®):
weniger als 8 Stunden pro Tag. .. 121 (— 06,0%)
8. Stunden pro Tag a dh ade U 47 288 (== 97,9%)
mehr als 8 Stunden pro Tag 4. 3068 (= "2 1%)
150313 (—100.0%)
Im Mai 1925 war also der Achtstundentag bei weitem vorherrschend, jedoch sind neuer-
dings durch Gesetz vom 30. Juni 1926 die landwirtschaftlichen, industriellen und Handels-
unternehmungen ermächtigt worden, die Tagesarbeit aller Hand- und Kopfarbeiter um eine
Stunde zu verlängern, unbeschadet der schon vorher gültigen Ausnahmebestimmungen.
1) Nach: Enquete sur la production, T. IV2, 5. 478.
?) Nach: Survey of industrial relations, a.a.O., S. 151.
3) Nach: Wirtschaft und Statistik, Jahrg. 1926, S. 587/88 (Heft 17).
13. Dänemark.
Angaben über die tatsächliche Arbeitszeit in der dänischen Maschinenindustrie stehen
hier nicht zur Verfügung. Nach einer Gesamtvereinbarung zwischen Arbeitgebern und
Gewerkschaften wurde seit dem 1. Januar 1920 in allen industriellen Unternehmungen der
Achtstundentag angewandt!). Doch ist hier nicht bekannt, ob diese Vereinbarung auch
jetzt noch Gültigkeit hat.
1) Nach: Enquete sur la production, T. IV 2, S. 492/93.
1925
Zn)