Zollsätze in
schwedischen
Tarif- Erzexu . Kronen für
gnisse
nummer 3 100° kg.
1913 | 1926
Druckereimaschinen.
1017 Druckpressen: Schnellpressen, auch Zweitouren- sowie Rotationspressen, mit
Zubehör, ebenso lithographische Pressen aller Art, Lichtdruckpressen darunter
einbegriffen; ferner Schriftgießerei- und Setzmaschinen sowie für solche . |
Maschinen bestimmte Matrizen . . . . + - - - AL. frei | frei
1018 Tiegelpressen, darunter auch einbegriffen Handpressen (nicht lithographische) ;
und Korrekturpressen . . . MAN - N. | 12 12
ex 1034 1!) Druckpressen anderer Art, als unter Tarifnummer 1017 und 1018 genannte . .|10%, | frei
1.V: W.;
Nicht besonders genannte Maschinen.
1034 Maschinen aller Art, anderweitig im Tarif nicht besonders genannt. . . . . | 109% / 10%
iY- We WW.
Der schwedische Zolltarif ist einreihig. Andere als die vorstehend vermerkten Zollsätze
wurden bzw. werden in Schweden nicht erhoben.
Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen bestehen nicht.
1) Nach dem deutsch-schwedischen Handelsvertrage, in Kraft seit dem 1. August 1926, werden Druck-
pressen ex Tarifnummer 1034 zollfrei in Schweden hereingelassen. Diese Vergünstigung kommt infolge der
ihnen von Schweden zuerkannten Meistbegünstigung auf Erzeugnisse der betreffenden Art aus allen wichtiger
Maschinen exportierenden Ländern zur Anwendung.
7. Kanada,
Sf Zollsätze des Generaltarifs!)
Tarif Erzeugnisse a )
nummer . 1913 | 1926
453 Werkzeugmaschinen . . . . CE a A 271 9% v.W. | 271 9% v.W.
458 Textilmaschinen
(außer Nähmaschinen und solchen Textilmaschinen, die im Inland
hergestellt: werden)?)... A 10 7. W. 10 VW.
Landmaschinen
446 b N A Eee 25 a V- WO VW.
447 b b) Dreschmaschinen 0. Ki U Tr Dr 20 99V. W.E0 N.
445 Kkc) Erntemaschinen -. 2. 110 T- ' 7 EWG FW.
446 ! d) Kultivatoren und Sämaschinen . 20 067: W 719% 7.W.
446 We) Eggen, Pferderechen usw... ‘...: wo VW.) Til a MN.
447 f) Lokomobilen u. a. Zugmaschinen. . . 020. 2/5 VW. 1719 v. W.3)
448 g) andere: Landmaschinen er rn De 125. Va W110. 7. W.
453 Antriebsmaschinen -. . z Ta 271, 9/0 v.W. 271, v.W.
Druckmaschinen ,
442 a) Druckpressen, Buchbinderei- und Papierbearbeitungsmaschinen » 9% v.W. (10 0 v.W.
b) Zeitungsdruckpressen, Schriftgieß- und Setzmaschinen . . . frei | frei
453 |! Nicht besonders genannte Maschinen . . 271/2 0/,v.W, | 271, 9% v.W.
1) Die Maschinenzollsätze des Generaltarifs gelten im allgemeinen für alle Länder außer Großbritannien,
so z. B. auch für die Vereinigten Staaten und für Deutschland. Einige europäische Länder (wie Frankreich,
Schweden, Norwegen und die Schweiz) genießen aber für einzelne Positionen Bindungen und Ermäßigungen
des kanadischen Mitteltarifs, so z. B. bei der Position der nicht besonders genannten Maschinen einen Wert-
zoll von 22% %. — Großbritannien ist bei fast allen Positionen stark begünstigt.
7) Die im Inland hergestellten Textilmaschinen (außer Nähmaschinen) unterliegen den Zollsätzen der
Tarif-Nr. 453 (nicht bes. genannte Maschinen).
3) Gas- und Gasolintraktoren zollfrei.
8. Niederlande,
In Holland können die überwiegend meisten Maschinen und Apparate zollfrei eingeführt
werden, ebenso wie in der Vorkriegszeit. Unterschiedliche Behandlung der Erzeugnisse aus
Vertragsstaaten gegenüber solchen aus vertragslosen Staaten besteht nicht. Einfuhrverbote
bzw. -kontrolle ‚gibt es nicht.
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