Object: Gesellschaftslehre

Der Kampftrieb. 
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die grundsäglich allem widersprechen müssen. In den legten beiden 
Fällen sind wohl immer besondere Gründe wirksam, die zu einer Auf- 
stauung und Verschiebung der Angriffslust führen; auch sonst ist mit 
dieser Möglichkeit natürlich zu rechnen. Auf Funktionslust weist auch 
jene Zanklust hin, die dem kleinsten Anlasse den Anstoß zu dauernden 
Streitigkeiten entnimmt. Ähnliches gilt von dem sehr verbreiteten Hang 
zur Intrige, bei dem freilich ebenfalls häufig oder immer Ressentiment 
oder ähnliche Verdrängungen mitsprechen mögen; von der verbreiteten 
Neigung zum Herabsegen und Entwerten, von der Ähnliches zu sagen ist; 
und endlich mindestens vielfach auch von der allgemein menschlichen 
Klatschsucht. — Der Kampf um des Kampfes willen nimmt gern die 
Spielform an. Neben der reinen Form des Spieles kommt eine ge- 
mischte Form vor, bei der sich Spielmotive mit Zweckmotiven, d. h. dem 
ernsthaften Willen der Schädigung verbinden. Karl Groos sagt in diesem 
Sinne einmal, daß alle die großen geistigen Kämpfer auch etwas von 
jener Kampfesfreude des echten Ritters an sich haben. dem der Kampf 
an sich der Sinn des Lebens ist. 
4. Für die Gesellschaft hat der Kampfinstinkt namentlich nach vier 
Richtungen hin praktische Bedeutung. Erstens ist der Kampf un- 
entbehrlich als Selbsthilfe. Die Selbsthilfe nimmt ihrer Natur nach 
eine Mittelstellung ein zwischen der Rache und der Strafe. Wir wollen 
uns zunächst mit diesen legteren beiden, mit ihren Übereinstimmungen 
und ihren Verschiedenheiten befassen. Gemeinsam ist beiden (und da- 
mit auch der Selbsthilfe) die (in dem ganzen Verhalten sich mehr oder 
weniger zur Geltung bringende) Situation der Erwiderung, ge- 
wöhnlich als Vergeltung und in edlerer Form als Sühne bezeichnet. Durch 
dieses Motiv der Erwiderung unterscheiden sich Rache und Strafe von 
dem einfachen Zorn- und Wutausbruch, der durch eine Reizung oder 
einen Eingriff in die eigenen Interessen hervorgerufen werden kann, d. h. 
von der einfachen, elementaren Ab- und Gegenwehr!). Das Tier vermag 
sich über diese niedrigste Form der Reaktion auf Schädigung und Feind- 
seligkeit überhaupt nicht zu erheben. Nur der Mensch vermag Erwide- 
rung oder Vergeltung zu üben. Und damit kommt gegenüber dem ein- 
Fachen Zorn- und Wutausbruch etwas wesentlich Neues hinzu. Minde- 
stens in einer Keimform enthält die Erwiderung bereits das Motiv der 
Angemessenheit oder des Gebührenden in sich. Entfaltet ist die- 
ses Motiv in verschiedener Stärke in den beiden Formen der Rache und 
der Strafe, nämlich in der ersteren viel weniger als in der zweiten. Der 
grundlegende Unterschied zwischen beiden Formen ist der: die Rache 
1) Vgl. Max Scheler, der Formatismus in der Ethik. im Jahrb. f. Philosophie 
und phänomenol. Forschung IL 233
	        
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