fullscreen: Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Getreide von 2 Dess. und 1 Tag Aufsetzen von Heu auf Haufen. Be 
rechnet man diese Arbeitsleistungen in Geld, so beträgt der Geldlohn 
für diese im Durchschnitt 9,5 Rub., höchstens aber 18 Rub. Jedenfalls 
nicht weniger als 7 Rub. In Erwägung, dass als Hutweide für eine Kuh 
nur '/ 2 Dess. Weide überlassen wird, und dass der Lohn des Hirten etwa 
75 Kop., höchstens 1 Rub. beträgt, so ergibt es sich, dass die Rentabilität 
einer ganzen Dessjatine von Weideland im Preis von 13—35 Rub., im 
Durchschnitt etwa 18 Rub. beträgt. 
§ 2. Geldlohn. 
Die Arten der Arbeitskräfte und der Arbeitslöhne. 
1. Bei der Betrachtung über den Naturallohn hielten wir es nicht für 
nötisr, die Arten von Arbeitsverrichtungen und Löhne und die einzelnen 
Arbeiterkategorien zu untersuchen. Dies erklärt sich dadurch, dass der 
Naturallohn bei der grossen Mannigfaltigkeit der Arbeiten, die der Bauer 
zu verrichten hat, ein Akkordlohn ist. Die Entlohnung geschieht oft mit 
Gegenständen, deren Wert nicht genau zu berechnen ist. Auch bei 
solchen Arbeitsverträgen, in welchen der Bauer sich zu einer bestimmten 
Zahl von Arbeitstagen verpflichtet, ist es ziemlich schwer, den Lohn zu 
dieser Zeitdauer in ein Verhältnis zu setzen, da diese selten genau fest 
gestellt und eingehalten wird. Ausserdem reglementiert der Gutsherr in 
einer möglichst detaillierten Weise die Arbeit des sich verpflichtenden 
Arbeiters, dagegen nicht den Lohn. Ein solcher auf Naturallohn ab 
geschlossener Arbeitsvertrag stellt im Grunde nur die Zählung der Pflichten 
des Bauern und der Strafen dar, die dieser eventuell zu leisten hat. 
Anders der auf Geldlohn abgeschlossene Arbeitsvertrag. Mag dieser 
nun ein schriftlicher oder ein mündlicher sein, immer findet sich darin 
nicht nur die Feststellung und Zählung der Arbeitsleistungen, sondern 
auch die detaillierte Bestimmung des Arbeitslohnes. Das wird im Inte 
resse sowohl des Arbeitgebers, wie auch des Arbeiters festgesetzt. Mit 
der Entstehung des «rein rationalistischen Geistes» in der Gutswirtschaft 
wird der Geldlohn zur geeignetsten Form des Arbeitslohnes. Mit dem 
Eindringen der Geldwirtschaft treten die Beziehungen zwischen dem 
Gutsherrn und den als Arbeiter sich verdingenden Bauern in ihrer un- 
verschleierten Form hervor. Freilich wird dieser freie Arbeitsvertrag 
durch die modernen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der 
russischen Bauernschaft nur ein einseitiger, doch wird er durch die Ver 
wendung des Geldlohnes von aller Unbestimmtheit und Schrankenlosig-
	        
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