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Getreide von 2 Dess. und 1 Tag Aufsetzen von Heu auf Haufen. Be
rechnet man diese Arbeitsleistungen in Geld, so beträgt der Geldlohn
für diese im Durchschnitt 9,5 Rub., höchstens aber 18 Rub. Jedenfalls
nicht weniger als 7 Rub. In Erwägung, dass als Hutweide für eine Kuh
nur '/ 2 Dess. Weide überlassen wird, und dass der Lohn des Hirten etwa
75 Kop., höchstens 1 Rub. beträgt, so ergibt es sich, dass die Rentabilität
einer ganzen Dessjatine von Weideland im Preis von 13—35 Rub., im
Durchschnitt etwa 18 Rub. beträgt.
§ 2. Geldlohn.
Die Arten der Arbeitskräfte und der Arbeitslöhne.
1. Bei der Betrachtung über den Naturallohn hielten wir es nicht für
nötisr, die Arten von Arbeitsverrichtungen und Löhne und die einzelnen
Arbeiterkategorien zu untersuchen. Dies erklärt sich dadurch, dass der
Naturallohn bei der grossen Mannigfaltigkeit der Arbeiten, die der Bauer
zu verrichten hat, ein Akkordlohn ist. Die Entlohnung geschieht oft mit
Gegenständen, deren Wert nicht genau zu berechnen ist. Auch bei
solchen Arbeitsverträgen, in welchen der Bauer sich zu einer bestimmten
Zahl von Arbeitstagen verpflichtet, ist es ziemlich schwer, den Lohn zu
dieser Zeitdauer in ein Verhältnis zu setzen, da diese selten genau fest
gestellt und eingehalten wird. Ausserdem reglementiert der Gutsherr in
einer möglichst detaillierten Weise die Arbeit des sich verpflichtenden
Arbeiters, dagegen nicht den Lohn. Ein solcher auf Naturallohn ab
geschlossener Arbeitsvertrag stellt im Grunde nur die Zählung der Pflichten
des Bauern und der Strafen dar, die dieser eventuell zu leisten hat.
Anders der auf Geldlohn abgeschlossene Arbeitsvertrag. Mag dieser
nun ein schriftlicher oder ein mündlicher sein, immer findet sich darin
nicht nur die Feststellung und Zählung der Arbeitsleistungen, sondern
auch die detaillierte Bestimmung des Arbeitslohnes. Das wird im Inte
resse sowohl des Arbeitgebers, wie auch des Arbeiters festgesetzt. Mit
der Entstehung des «rein rationalistischen Geistes» in der Gutswirtschaft
wird der Geldlohn zur geeignetsten Form des Arbeitslohnes. Mit dem
Eindringen der Geldwirtschaft treten die Beziehungen zwischen dem
Gutsherrn und den als Arbeiter sich verdingenden Bauern in ihrer un-
verschleierten Form hervor. Freilich wird dieser freie Arbeitsvertrag
durch die modernen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
russischen Bauernschaft nur ein einseitiger, doch wird er durch die Ver
wendung des Geldlohnes von aller Unbestimmtheit und Schrankenlosig-