umhüllte Maschinenteile, größere Waffen und Werkzeuge,
Kartenkasten, einzelne Stücke Wildbret, z. B. Hasen und Rehe,
können ohne besonderen Verschluß angenommen werden.
Berichtigung 263: Um bei Paketen mit Papierumhüllung
dem seitlichen Abgleiten der Umschnürung vorzubeugen,
empfiehlt es sich, die Schnur durch mit Firmenabzeichen ver-
sehenen Sicherheitsklammern (Stahlblechklammern, Nieten), die
in das Packpapier eingepreßt sind, festzulegen; gegebenenfalls
ist auf die Versender in diesem Sinne einzuwirken.
Berichtigung 97: Zugelassen sind auch Verschlüsse, die
eine Vereinigung eines Nietenverschlusses mit einer Umsiegelung
unter Verwendung von Siegellack darstellen. Bei diesen wird
der Verschluß in der Weise hergestellt, daß zunächst mit Hilfe
eines Nietapparates eine runde mit Zacken versehene Messing-
niete an den in Betracht kommenden Stellen in die Hülle der
Sendung eingedrückt wird, wobei sich die Zacken an der Innen-
seite der Hülle umlegen, und alsdann um die Niete herum mit
Hilfe eines Petschafts unter Verwendung von Siegellack ein
Siegel, das die üblichen Merkmale aufweist, angelegt wird.
IL. Aus $ 17: Bei Geldpaketen im Gewichte bis 3 kg, deren
Wertangabe 1000 Reichsmark nicht übersteigt, genügt eine
Hülle aus starkem, mehrfach umgeschlagenem Papier mit guter
Verschnürung und Versiegelung. Geldpakete von größerem
Gewicht und von höherem Werte sind in haltbare Leinewand,
in Wachsleinwand oder in Leder zu verpacken, gut zu um-
schnüren und zu vernähen und auf der Naht hinreichend oft
zu versiegeln.
IV. Geldkisten müssen aus starkem Holz gefertigt, gut
gefügt und fest vernagelt sein oder gute Schlösser haben... Der
Deckel darf nicht überstehen; die Eisenbeschläge müssen gut
befestigt und so eingelassen sein, daß sie andere Gegenstände
nicht zerscheuern können.
V. Geldfässer müssen gut bereift, die Schlußreifen vernagelt
und die beiden Böden so verschnürt und versiegelt sein, daß sie
ohne Verletzung der Schnüre oder Siegel nicht zu öffnen sind.
VI. Bares Geld in größeren Beträgen muß gerollt sein.
Geld, das in Fässern oder Kisten versandt werden soll, muß
zunächst in Beuteln oder Paketen verpackt sein.
2, AUSZÜGE AUS DER GEBÜHRENTAFEL FÜR PAKETE
Da die Art der Verpackung den verschiedenen Anforderungen
des Versandes, sowohl als auch den Versandbedingungen am
Bestimmungsort selbst gerecht werden soll, empfiehlt es sich,
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