(Gasolin) sind hölzerne Fässer als Verpackungsmittel aus-
geschlossen.
Nitrozellulose (Schießbaumwolle), Kollodiumwolle, un-
gepreßt.
Haltbare Holzbehälter, die keine eisernen Reifen oder
Bänder haben. Außer den Holzbehältern sind auch sog.
amerikanische Pappefässer zulässig. Die Behälter dürfen
nicht mit eisernen Nägeln verschlossen sein. Der Inhalt der
Nitrozellulose darf sich nicht reiben. Deutliche haltbare
Aufschrift: ‚„Schießbaumwolle‘“‘ oder „Kollodiumwolle‘‘,
„Dritte Gruppe‘. Patronen mit gemahlener Schießbaum-
wolle und mit Zusatz von 30 —50%, Kali- oder Barytsalpeter
in Patronenform gepreßt, mit einem Paraffinüberzug, er-
halten dieselbe äußere Verpackung wie die Sprengmittel
der dritten Gruppe. Als innere Verpackung müssen die
Patronen zu Paketen durch festes Umschlagpapier ver-
einigt sein.
Öle, Fette, Firnisse, Weingeist, absoluter Alkohol
werden versandt wie Ester.
Patronen für Handfeuerwaffen:
a) Leere Patronenhülsen mit Zünder.
b) Fertige Metallpatronen, völlig aus Metall.
c) Fertige Patronen, deren Hülsen nur zum Teil aus
Metall.
d) Fertige Patronen in Papierhülsen.
e) Zentralfeuer-Pappepatronen.
f) Kugelzündhütchen (Flaubertmunition).
g) Schrot-Zündhütchen (Flaubertmunition).
h) Flaubertzündhütchen ohne Kugel und Schrot.
Diese Patronen sind als innere Verpackung in Behälter
aus Blech, Holz oder steifer Pappe so fest zu verpacken,
daß sie sich nicht verschieben können. Als äußere Ver-
packung werden starke, dichte, sicher verschlossene Holz-
kisten benutzt, worin die Behälter dicht neben- und über-
einander zu verpacken sind. Zwischenräume sind mit
Pappe, Papier, Werg, Holzwolle oder Hobelspänen — alles
völlig trocken — so fest auszufüllen, daß jedes Schlottern
verhindert ist. Das Rohgewicht einer Kiste darf 200 kg
nicht übersteigen. Eiserne Nägel dürfen zum Verschluß nur
verwendet werden, wenn sie gut verzinkt sind. Die Kisten
müssen eine den Inhalt deutlich kennzeichnende haltbare
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