Full text: Wirtschaftliches Verpacken

(Gasolin) sind hölzerne Fässer als Verpackungsmittel aus- 
geschlossen. 
Nitrozellulose (Schießbaumwolle), Kollodiumwolle, un- 
gepreßt. 
Haltbare Holzbehälter, die keine eisernen Reifen oder 
Bänder haben. Außer den Holzbehältern sind auch sog. 
amerikanische Pappefässer zulässig. Die Behälter dürfen 
nicht mit eisernen Nägeln verschlossen sein. Der Inhalt der 
Nitrozellulose darf sich nicht reiben. Deutliche haltbare 
Aufschrift: ‚„Schießbaumwolle‘“‘ oder „Kollodiumwolle‘‘, 
„Dritte Gruppe‘. Patronen mit gemahlener Schießbaum- 
wolle und mit Zusatz von 30 —50%, Kali- oder Barytsalpeter 
in Patronenform gepreßt, mit einem Paraffinüberzug, er- 
halten dieselbe äußere Verpackung wie die Sprengmittel 
der dritten Gruppe. Als innere Verpackung müssen die 
Patronen zu Paketen durch festes Umschlagpapier ver- 
einigt sein. 
Öle, Fette, Firnisse, Weingeist, absoluter Alkohol 
werden versandt wie Ester. 
Patronen für Handfeuerwaffen: 
a) Leere Patronenhülsen mit Zünder. 
b) Fertige Metallpatronen, völlig aus Metall. 
c) Fertige Patronen, deren Hülsen nur zum Teil aus 
Metall. 
d) Fertige Patronen in Papierhülsen. 
e) Zentralfeuer-Pappepatronen. 
f) Kugelzündhütchen (Flaubertmunition). 
g) Schrot-Zündhütchen (Flaubertmunition). 
h) Flaubertzündhütchen ohne Kugel und Schrot. 
Diese Patronen sind als innere Verpackung in Behälter 
aus Blech, Holz oder steifer Pappe so fest zu verpacken, 
daß sie sich nicht verschieben können. Als äußere Ver- 
packung werden starke, dichte, sicher verschlossene Holz- 
kisten benutzt, worin die Behälter dicht neben- und über- 
einander zu verpacken sind. Zwischenräume sind mit 
Pappe, Papier, Werg, Holzwolle oder Hobelspänen — alles 
völlig trocken — so fest auszufüllen, daß jedes Schlottern 
verhindert ist. Das Rohgewicht einer Kiste darf 200 kg 
nicht übersteigen. Eiserne Nägel dürfen zum Verschluß nur 
verwendet werden, wenn sie gut verzinkt sind. Die Kisten 
müssen eine den Inhalt deutlich kennzeichnende haltbare 
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