Der Wert der komplementären Güter (ZurechnungstheorIie) 103
können nicht ersetzt werden. In diesem Falle ist
jedes einzelne Stück der Träger des Gesamtwertes der gesamten
Komplementärgruppe.
N. Dieeinzelnen Glieder der Gruppe können
auch‘ anderswo, außerhalb der ‘gegebenen
Komplementärgruppe;, ihre Verwendung fin-
den. „In diesem Fall schwankt der Wert des einzelnen Stücks
nicht mehr zwischen ‚nichts‘ und ‚alles‘, sondern nur noch
zwischen der Größe des Grenznutzens, den es
isoliert zustiften imstande ist; als!Minimum,
und der Größe des gemeinsamen Grenznutzens
der übrigen Glieder, als Maxim um*.“ Angenom-
men, drei Güter, A, B, C, bringen durch ihr Zusammenwirken
einen Grenznutzen 100; angenommen ferner, daß außerhalb
der Komplementärgruppe (d. h. bei einer anderen „Art des Ge-
brauchs‘) ihr‘ „isolierter Wert‘ für A== 10; für B ==: 20) für
C=30 ist; dann ist der „isolierte Wert‘ A gleich 10. Umgekehrt
wird der Wert von A als Teil der Komplementärgruppe (voraus-
gesetzt wird der „Ausfall‘‘ von A und der dadurch verursachte
Zerfall der Gruppe) gleich 100 — (20430), d. h. gleich 50 sein.
I. Einige Gruppenglieder können ersetzt
werden. In diesem Fall tritt das Substitutionsgesetz in Kraft.
Die allgemeine Formel für diesen Fall lautet: „Der Wert der
ersetzlichen Glieder wird unabhängig von ihrer konkreten kom-
plementären Verwendung auf eine bestimmte Höhe fixiert, mit
der sie dann auch bei der Aufteilung des Gesamtwerts der Gruppe
an die einzelnen Glieder partizipieren. Die Aufteilung geht nun-
mehr in‘ der Art vor sich, daß aus dem durch den
Grenznutzen der. gemeinsamen Verwendung
bestimmten Gesamtwert. der. ganzen Gruppe
zunächst den ersetzlichen Gliedern.ihr .fixer
Wertzugeteiltund der — jenach der Größe des
Grenznutzens variable. — Rest den nicht ver:
tretharen Gliedern. als ihr Einzelwert. zuge;
rechnet wird“*.“ So die Theorie der „ökonomischen Zu-
rechnung‘ in allgemeinen Zügen. Zweifelsohne ist die „Zurech-
nung‘ des Wertes eines Produkts zu den verschiedenen Produk-
tionsfaktoren gewissermaßen ein real verlaufender psychologi-
scher Prozeß*®, Insoweit wir es mit individuell - psychologi-
1 Jb.:8.: 58.
7. 1b: 8:59;
ı * „Wenn man nach der wirtschaftlichen Praxis urteilen darf, so gibt es
eine Regel der Aufteilung. Niemand bleibt praktisch dabei stehen, daß der