Der Wert der Produktivgüter. Die Produktionskosten\ \“ 18707
Genußgut A, dann ist es klar, daß vom Gute G, sich ‚der Grenznutzen
des Gutes A ergibt. „Von der Gruppe G, hängt also, gemau
wie vom Schlußprodukt A selbst, der KIEL dUn dieses letzteren
ab”°.“ So kommt Böhm-Bawerk zu folgen m-/ Satz: AR
„Von allen sukzessive ineinander Wh@*rgehenden
Produktivmittelgruppen entfernmterer
Ordnung hängtiein und derselbe Wohlfahrtsgewinn/
ab; nämlich! der Grenznutzeniihres
Schlußproduk tes"*.# Daraus: folgt: Zuerst‘ und: unmittelbar
prägt sich die Größe des Grenznutzens im Wert des
Schlußproduktes aus. Dieser bildet dann die Richtschnur für den
Wert der Gütergruppe, aus der es hervorgeht; dieser wieder für
den Wert der Gütergruppe dritter, dieser endlich für den Wert
der letzten Gruppe vierter Ordnung. Von Station zu Station ändert
sich der Name des maßgebenden Elementes, aber in den verschiedenen
Namen wirkt immer dieselbe Sache: Der Grenznutzen
des Schlußproduktes®.‘“ Ein solcher Tatbestand ergibt
sich, wenn wir den Umstand außer acht lassen, daß ein und dasselbe
Produktionsmittel zur Produktion von verschiedenen
Genußgütern dienen kann und in der Tat auch meist
dient. Nehmen wir an, daß das Produktivgut G, in drei verschiedenen
Produktionszweigen gebraucht werden kann, wobei die
Produkte A, B, C entstehen, mit den ihnen entsprechenden Grenznutzen
von 100, 120 und 200 Werteinheiten. Böhm-Bawerk
stellt dieselben Erwägungen wie bei der Wertanalyse der Genußgüter
an und folgert, daß der Verlust einer Gruppe der Produktivgüter
der Kategorie G, zur Verringerung desjenigen Produktionszweiges
führt, der das Produkt mit dem kleinsten Grenznutzen
ergibt. Daraus folgt der Satz: „Der Wert der Produktivmitteleinheit
richtet sich nach dem Grenznutzen
und Werte desjenigen Produktes, welchesunter
allen, zu deren Erzeugung die Produktivmitteleinheit
wirtschaftlicherweise
hätte verwendet werden dürfen, den gering.
sten Grenznutzen besitzt.“ Dieses Gesetz soll, nach
Böhm-Bawerk, auch das „klassische“ Gesetz der Produktionskosten
erklären, und zwar soll der Wert derjenigen Güter, deren
Grenznutzen nicht der geringste Grenznutzen ist (in unserem
Beispiel die Gruppen B und C), nicht durch ihren CGrenz-°
Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 64.
°° Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 64.
57; Ib. 18.65;
58. ]b. 8:69;