Full text: Die politische Ökonomie des Rentners

Ergebnisse ) 
seiner Bedingungen. Dabei entstehen für ihn 4 Fälle: 1. der iso- 
lierte Tausch, 2. der einseitige Wettbewerb der Käufer unter- 
einander, 3. der einseitige Wettbewerb der Verkäufer unter- 
einander und endlich 4. der „beiderseitige Wettbewerb“‘, d. h. der 
Fall, bei dem sowohl die Käufer als auch die Verkäufer in Kon- 
kurrenz miteinander treten. 
Für den ersten Fall (isolierter Tausch) ergibt sich eine sehr 
einfache Formel, und zwar: „Beim isolierten Tausch 
zweier Tauschlustiger.setzt. sich der. Preis 
innerhalb ‚eines‘ Spielraumes fest, dessen 
Obergrenzediesubjektive Wertschätzung der 
Ware durch. den Käufer, dessen Untergrenze 
ihre Wertschätzung durch den Verkäufer bil- 
die 
Für den zweiten Fall (Wettbewerb der Käufer unterein- 
ander) stellt Böhm-Bawerk folgenden Satz auf: „Bei ein- 
seitıgem Wettbewerb der Kauflustigen bleibt 
der tauschfähigste Bewerber, d. i. derjenige, 
der die Ware im Vergleich zum Preisgut am 
höchsten schätzt, Ersteher;, und der Preis be- 
wegtsich zwischen der Wertschätzung des Er- 
stehers als Ober- und der des tauschfähigsten 
unter den ausgeschlossenen Bewerbern als 
Untergrenze, die jederzeit die eigene Wert- 
schätzung des Verkäufers bildet.“ Ein ähnlicher 
Tatbestand ergibt sich auch im dritten Fall, nämlich bei dem 
einseitigen Wettbewerb der Verkäufer untereinander; hier wer- 
den die Grenzen, innerhalb deren der Preis schwankt, von der 
allergeringsten Schätzung des stärksten (oder, in der 
Böhmschen Terminologie „des tauschfähigsten‘“) Verkäufers und 
der Schätzung des stärksten der unterliegenden Konkurrenten be- 
stimmt. 
Das größte Interesse bietet naturgemäß der vierte Fall, d. h. 
der Wettbewerb der Verkäufer und auch der Käufer unterein- 
ander. Hier haben wir das typische Beispiel für Tauschgeschäfte 
innerhalb einer einigermaßen entwickelten Tauschwirtschaft. 
Für diesen Fall stellt Böhm-Bawerk ein Schema auf ‚ in dem 
zehn Käufer je ein Pferd kaufen und acht Verkäufer je ein Pferd 
7 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 493. 
73 Ib. S. 494 
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