Ergebnisse )
seiner Bedingungen. Dabei entstehen für ihn 4 Fälle: 1. der isolierte
Tausch, 2. der einseitige Wettbewerb der Käufer untereinander,
3. der einseitige Wettbewerb der Verkäufer untereinander
und endlich 4. der „beiderseitige Wettbewerb“‘, d. h. der
Fall, bei dem sowohl die Käufer als auch die Verkäufer in Konkurrenz
miteinander treten.
Für den ersten Fall (isolierter Tausch) ergibt sich eine sehr
einfache Formel, und zwar: „Beim isolierten Tausch
zweier Tauschlustiger.setzt. sich der. Preis
innerhalb ‚eines‘ Spielraumes fest, dessen
Obergrenzediesubjektive Wertschätzung der
Ware durch. den Käufer, dessen Untergrenze
ihre Wertschätzung durch den Verkäufer bildie
Für den zweiten Fall (Wettbewerb der Käufer untereinander)
stellt Böhm-Bawerk folgenden Satz auf: „Bei einseitıgem
Wettbewerb der Kauflustigen bleibt
der tauschfähigste Bewerber, d. i. derjenige,
der die Ware im Vergleich zum Preisgut am
höchsten schätzt, Ersteher;, und der Preis bewegtsich
zwischen der Wertschätzung des Erstehers
als Ober- und der des tauschfähigsten
unter den ausgeschlossenen Bewerbern als
Untergrenze, die jederzeit die eigene Wertschätzung
des Verkäufers bildet.“ Ein ähnlicher
Tatbestand ergibt sich auch im dritten Fall, nämlich bei dem
einseitigen Wettbewerb der Verkäufer untereinander; hier werden
die Grenzen, innerhalb deren der Preis schwankt, von der
allergeringsten Schätzung des stärksten (oder, in der
Böhmschen Terminologie „des tauschfähigsten‘“) Verkäufers und
der Schätzung des stärksten der unterliegenden Konkurrenten bestimmt.
Das größte Interesse bietet naturgemäß der vierte Fall, d. h.
der Wettbewerb der Verkäufer und auch der Käufer untereinander.
Hier haben wir das typische Beispiel für Tauschgeschäfte
innerhalb einer einigermaßen entwickelten Tauschwirtschaft.
Für diesen Fall stellt Böhm-Bawerk ein Schema auf ‚ in dem
zehn Käufer je ein Pferd kaufen und acht Verkäufer je ein Pferd
7 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.“, S. 493.
73 Ib. S. 494
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