Der Subsistenzfonds 165
Profits sein soll? Diese Frage wird von Böhm-Bawerk in seiner
Lehre vom ““Subsistenzfonds‘* beantwortet.
„-...das Angebot an Subsistenzvorschüssen in einer Volks-
wirtschaft wird mit einer geringfügigen Ausnahme repräsentiert
durch die Gesamtsumme des — abgesehen von Grund und Boden
— in derselben existierenden Vermögensstockes. Die Funktion
dieses Vermögensstockes besteht darin, das Volk während der
Zwischenzeit, die zwischen dem Einsatz seiner originären Pro-
duktivkräfte und der Gewinnung ihrer genußreifen Früchte ver-
geht, also während der durchschnittlichen gesellschaftlichen Pro-
duktionsperiode zu erhalten; und die gesellschaftliche Produk-
tionsperiode kann desto länger gegriffen werden, je größer der
angesammelte Vermögensstock ist?®.“
„Es wird also in der Tat der ganze aufgesammelte Vermögens-
stock der Gesellschaft mit der höchst geringfügigen Ausnahme
jener Vermögensstämme, die Eigentümer selbst verzehren, als An-
gebot von Subsistenzvorschüssen auf den Markt gebracht?*.“
„Der ganze Vermögensstock der Volkswirtschaft dient als Sub-
sistenzfonds oder Vorschußfonds, aus dem die Gesellschaft ihre
Subsistenz während der gesellschaftlich üblichen Produktions-
periode bezieht*® ‘“*
Ungeachtet dessen, daß der gesamte „Vermögensstock‘‘ der
Gesellschaft auch Produktionsmittel in sich einschließt, d. h.,
materielle Elemente des konstanten Kapitals, die für den unmit-
telbaren Genuß nicht geeignet sind, zählt Böhm-Bawerk dennoch
diesen „Vermögensstock‘‘ zum Subsistenzfonds, da in der
Gesellschaft ein beständiges „Ausreifen‘ der zukünftigen Güter
zu gegenwärtigen stattfindet.
Es muß noch die Lage der Parteien, d. h., der Käufer und
Verkäufer, klargestellt werden, die Handel mit den verschiede-
nen gegenwärtigen und zukünftigen Gütern treiben. Auf Seiten
desAngebotsdergegenwärtigen Güter hebt Böhm-
Bawerk folgendes hervor.
Der Umfang des Angebots an Subsistenzmitteln wird re-
präsentiert durch den gesamten aufgehäuften Vermögensstamm,
abgesehen von Grund und Boden und nach Abzug derjenigen
Vermögensbeträge, welche „einerseits die verarmenden, anderer-
seits die selbständig produzierenden Vermögensbesitzer selbst de-
finitiv oder vorschußweise verzehren?!.“
28 Positive Theorie“, S. 525.
2° Ib. 8.527,
3 Ib. 8.528,
31 Ib. S. 538.