Full text: Die politische Ökonomie des Rentners

Der Subsistenzfonds 165 
Profits sein soll? Diese Frage wird von Böhm-Bawerk in seiner 
Lehre vom ““Subsistenzfonds‘* beantwortet. 
„-...das Angebot an Subsistenzvorschüssen in einer Volks- 
wirtschaft wird mit einer geringfügigen Ausnahme repräsentiert 
durch die Gesamtsumme des — abgesehen von Grund und Boden 
— in derselben existierenden Vermögensstockes. Die Funktion 
dieses Vermögensstockes besteht darin, das Volk während der 
Zwischenzeit, die zwischen dem Einsatz seiner originären Pro- 
duktivkräfte und der Gewinnung ihrer genußreifen Früchte ver- 
geht, also während der durchschnittlichen gesellschaftlichen Pro- 
duktionsperiode zu erhalten; und die gesellschaftliche Produk- 
tionsperiode kann desto länger gegriffen werden, je größer der 
angesammelte Vermögensstock ist?®.“ 
„Es wird also in der Tat der ganze aufgesammelte Vermögens- 
stock der Gesellschaft mit der höchst geringfügigen Ausnahme 
jener Vermögensstämme, die Eigentümer selbst verzehren, als An- 
gebot von Subsistenzvorschüssen auf den Markt gebracht?*.“ 
„Der ganze Vermögensstock der Volkswirtschaft dient als Sub- 
sistenzfonds oder Vorschußfonds, aus dem die Gesellschaft ihre 
Subsistenz während der gesellschaftlich üblichen Produktions- 
periode bezieht*® ‘“* 
Ungeachtet dessen, daß der gesamte „Vermögensstock‘‘ der 
Gesellschaft auch Produktionsmittel in sich einschließt, d. h., 
materielle Elemente des konstanten Kapitals, die für den unmit- 
telbaren Genuß nicht geeignet sind, zählt Böhm-Bawerk dennoch 
diesen „Vermögensstock‘‘ zum Subsistenzfonds, da in der 
Gesellschaft ein beständiges „Ausreifen‘ der zukünftigen Güter 
zu gegenwärtigen stattfindet. 
Es muß noch die Lage der Parteien, d. h., der Käufer und 
Verkäufer, klargestellt werden, die Handel mit den verschiede- 
nen gegenwärtigen und zukünftigen Gütern treiben. Auf Seiten 
desAngebotsdergegenwärtigen Güter hebt Böhm- 
Bawerk folgendes hervor. 
Der Umfang des Angebots an Subsistenzmitteln wird re- 
präsentiert durch den gesamten aufgehäuften Vermögensstamm, 
abgesehen von Grund und Boden und nach Abzug derjenigen 
Vermögensbeträge, welche „einerseits die verarmenden, anderer- 
seits die selbständig produzierenden Vermögensbesitzer selbst de- 
finitiv oder vorschußweise verzehren?!.“ 
28 Positive Theorie“, S. 525. 
2° Ib. 8.527, 
3 Ib. 8.528, 
31 Ib. S. 538.
	        
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