Der Subsistenzfonds 171
pitalist hat diesen Wert in seiner Hand, bevor er ihn zahlt...
Sie (die Arbeitskraft. N. B.) hat bereits in Warenform das dem
Arbeiter zu zahlende Aequivalent geliefert, bevor der Kapitalist
es dem Arbeiter in Geldform zahlt. Der Arbeiter schafft also
selbst den Zahlungsfonds, aus dem ihn der Kapitalist zahlt*.‘
Freilich gibt es auch Fälle, in denen im voraus gezahlt wird;
doch erstens ist diese Erscheinung für das moderne Wirtschaftsleben
ganz und gar nicht typisch, und zweitens spricht sie
nicht gegen unsere Behauptung. Denn wenn sich Profit auch in
den Fällen ergibt, in denen der Arbeitslohn nach dem Arbeitsprozeß
ausgezahlt wird, so ist es klar, daß es irgendeine andere
Erscheinung sein muß, die ihn entstehen läßt, nicht aber die
Differenz zwischen den gegenwärtigen und den zukünftigen
Gütern.
Als eine solche Erscheinung ist die soziale Macht des Kapitals
anzusehen, die darauf beruht, daß die Kapitalisten als Klasse
die Produktionsmittel monopolisiert haben, wodurch der Arbeiter
gezwungen ist, einen Teil seines Produktes abzugeben. Die soziale
Ungleichheit, das Vorhandensein von antagonistischen sozialen
Gebilden — dies ist die Grundtatsache des modernen Wirtschaftslebens;
gerade diese Beziehungen zwischen den Klassen auf dem
Gebiete der Wirtschaft, d. h. die Produktionsverhältnisse, bilden
die für die kapitalistische Gesellschaft charakteristische „ökonomische
Struktur“; jede Theorie, die die Analyse derselben außer
acht läßt, ist von vornherein zur Impotenz verurteilt. Doch das
Bestreben, den Antagonismus der Klassen zu verschleiern, ist so
groß, daß die moderne bürgerliche Wissenschaft es vorzieht, tausend
nichtssagende „Erklärungen“ auszubrüten, ein leeres Argument
auf das andere zu häufen, ganze „Systeme‘‘ zu schaffen,
längst vergessene „Theorien“ auferstehen zu lassen und ganze
Berge von Bänden zu schreiben, — alles zum alleinigen Zwecke,
uns zu beweisen, daß „im Wesen des Zinses liegt... nichts, was
ihn an sich unbillig oder ungerecht erscheinen ließe.“
42 Karl Marx: Kapital‘; :Bd.: J1, S.: 355.