z Die Werttheorie
Böhm-Bawerk unterscheidet jedoch (im Gegensatz, wie er
meint, zur alten Terminologie, nach der Nutzen und Gebrauchs-
wert immer Synonyme sind) zwischen Nützlichkeit im allge-
meinen und Wert, der sozusagen qualifizierte Nützlichkeit
ist. „Die Beziehung zur menschlichen Wohlfahrt‘ — sagt Böhm-
Bawerk — „äußert sich in zwei wesentlich verschiedenen For-
men: ‚Die niedrigere liegt dann vor, wenn ein Gut überhaupt die
Fähigkeit hat, der menschlichen Wohlfahrt zu dienen. Da-
gegen erheischt die höhere Stufe, daß ein Gut nicht bloß taug-
liche Ursache, sondern zugleich auch unentbehrliche Bedin-
gung eines Wohlfahrtserfolges sei... Die niedrigere Stufe
nennt sie (die Sprache) Nützlichkeit, die höhere Wer t*.“
Zwei Beispiele veranschaulichen diesen Unterschied: im ersten
haben wir einen „Mann“, der „an einer reichlich sprudelnden
Quelle guten Trinkwassers‘‘ sitzt; im zweiten — „einen anderen
Mann, der in der Wüste reist‘. Es ist klar, daß ein Becher Was-
ser eine ganz verschiedene Bedeutung für die „Wohlfahrt“ der
beiden haben muß. Im ersten Fall ist der Becher Wasser keines-
falls als „unentbehrliche Bedingung‘ anzusehen; anders im zwei-
ten Fall: hier tritt der Nutzen in seiner „höchsten‘‘ Form hervor,
da der Verlust eines jeden Bechers Wasser für unseren Reisenden
sehr empfindlich werden kann.
Daraus ergibt sich folgende Formulierung der „Entstehung
des Wertes“: „Güter erlangendann Wert, wennder
verfügbare Gesamtvorrat an Gütern solcher
Art so gering ist, daß er zur Deckung der von
ihnen Befriedigung heischenden Bedürfnisse
entweder nicht oder doch nur so knapp aus-
reicht, daß er ohne die Güterexemplare, um
Begriff vorhanden ist, welcher dem subjektiven Wertbegriff der österreichi-
schen Schule analog wäre. Darüber siehe die ausgezeichnete Broschüre von
R. Hilferding: „Böhm-Bawerks Marx Kritik“, Wien 1904, S. 52 u. 53ff. Be-
sonders amüsant ist in dieser Beziehung Tugan-Baranowsky, der in seinen
„Grundzügen‘‘ ein Gesetz der Proportionalität zwischen dem Arbeitswert, der
doch nur Sinn hätte in Relation zu der ganzen Gesellschaft und den man ganz
unmöglich auf eine vereinzelte Wirtschaft anwenden kann — und dem Grenz-
nutzen aufstellt, der im Gegenteil sich nur für die Schätzungen des Indi-
viduums „eignet“ und jeden Sinn sogar vom Standpunkte Böhm-Bawerks
selbst in Relation zur „Volkswirtschaft‘“ entbehrt.
15 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.‘“, S. 9. Dies ist für die Oesterreicher
besonders wichtig. „Ihr (d. h. der Grenznutzentheorie) Eckstein, ist die
Unterscheidung zwischen Nützlichkeit im allgemeinen und demjenigen ganz
bestimmten konkreten Nutzen, der in einer gegebenen wirtschaftlichen Sach-
Jage von der Verfügung über das zu schätzende bestimmte Gut abhängt“
(Böhm-Bawerk: „Der letzte Maßstab des Güterwertes‘“, Zeitschrift für Volks-
wirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung, Bd. III, S. 187).
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