z Die Werttheorie
Böhm-Bawerk unterscheidet jedoch (im Gegensatz, wie er
meint, zur alten Terminologie, nach der Nutzen und Gebrauchswert
immer Synonyme sind) zwischen Nützlichkeit im allgemeinen
und Wert, der sozusagen qualifizierte Nützlichkeit
ist. „Die Beziehung zur menschlichen Wohlfahrt‘ — sagt Böhm-Bawerk
— „äußert sich in zwei wesentlich verschiedenen Formen:
‚Die niedrigere liegt dann vor, wenn ein Gut überhaupt die
Fähigkeit hat, der menschlichen Wohlfahrt zu dienen. Dagegen
erheischt die höhere Stufe, daß ein Gut nicht bloß taugliche
Ursache, sondern zugleich auch unentbehrliche Bedingung
eines Wohlfahrtserfolges sei... Die niedrigere Stufe
nennt sie (die Sprache) Nützlichkeit, die höhere Wer t*.“
Zwei Beispiele veranschaulichen diesen Unterschied: im ersten
haben wir einen „Mann“, der „an einer reichlich sprudelnden
Quelle guten Trinkwassers‘‘ sitzt; im zweiten — „einen anderen
Mann, der in der Wüste reist‘. Es ist klar, daß ein Becher Wasser
eine ganz verschiedene Bedeutung für die „Wohlfahrt“ der
beiden haben muß. Im ersten Fall ist der Becher Wasser keinesfalls
als „unentbehrliche Bedingung‘ anzusehen; anders im zweiten
Fall: hier tritt der Nutzen in seiner „höchsten‘‘ Form hervor,
da der Verlust eines jeden Bechers Wasser für unseren Reisenden
sehr empfindlich werden kann.
Daraus ergibt sich folgende Formulierung der „Entstehung
des Wertes“: „Güter erlangendann Wert, wennder
verfügbare Gesamtvorrat an Gütern solcher
Art so gering ist, daß er zur Deckung der von
ihnen Befriedigung heischenden Bedürfnisse
entweder nicht oder doch nur so knapp ausreicht,
daß er ohne die Güterexemplare, um
Begriff vorhanden ist, welcher dem subjektiven Wertbegriff der österreichischen
Schule analog wäre. Darüber siehe die ausgezeichnete Broschüre von
R. Hilferding: „Böhm-Bawerks Marx Kritik“, Wien 1904, S. 52 u. 53ff. Besonders
amüsant ist in dieser Beziehung Tugan-Baranowsky, der in seinen
„Grundzügen‘‘ ein Gesetz der Proportionalität zwischen dem Arbeitswert, der
doch nur Sinn hätte in Relation zu der ganzen Gesellschaft und den man ganz
unmöglich auf eine vereinzelte Wirtschaft anwenden kann — und dem Grenznutzen
aufstellt, der im Gegenteil sich nur für die Schätzungen des Individuums
„eignet“ und jeden Sinn sogar vom Standpunkte Böhm-Bawerks
selbst in Relation zur „Volkswirtschaft‘“ entbehrt.
15 Böhm-Bawerk: „Grundzüge usw.‘“, S. 9. Dies ist für die Oesterreicher
besonders wichtig. „Ihr (d. h. der Grenznutzentheorie) Eckstein, ist die
Unterscheidung zwischen Nützlichkeit im allgemeinen und demjenigen ganz
bestimmten konkreten Nutzen, der in einer gegebenen wirtschaftlichen Sach-Jage
von der Verfügung über das zu schätzende bestimmte Gut abhängt“
(Böhm-Bawerk: „Der letzte Maßstab des Güterwertes‘“, Zeitschrift für Volkswirtschaft,
Sozialpolitik und Verwaltung, Bd. III, S. 187).
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