der Unternehmer als zur Wirtschaft gehörig. Darum will
er auch überall dort, wo im Namen der Wirtschaft beraten,
begutachtet und beschlossen wird, gleichberechtigt
nitwirken. Deshalb ist es absolut nicht verständlich, daß
lie Arbeitnehmer noch heute von der Mitwirkung in den
5ffentlich-rechtlichen Berufskammern der Industrie, des
Handwerks und des Handels sowie der Landwirtschaft
ierngehalten werden. Auch in der Internationalen Handels-
zammer befindet sich noch kein Vertreter .der Arbeit-
nehmer.“ .
Alles schön und gut! Die Frage ist nur, ob es durch-
führbar und mit Rücksicht auf die Arbeiterschaft selbst rat-
sam ist, die Ziele Naphtalis’ und Stegerwalds durch eine
Preisgabe des: Wesens der Handels-, Hand-
werks. und Landwirtschaftskammern zu
erreichen. Warum diese ihres Gewandes entkleiden und
'hnen durch einen Zuschuß aus der Arbeiterschaft eine
völlig neue Gestalt und ein anderes Gesicht geben? Warum
will man nicht das hohe sittliche Ziel, die Arbeiterschaft
an der Wirtschaftsverwaltung teilnehmen zu lassen, auf
andere Weise erreichen. Niemand wird den Arbeitern
solche Körperschaften verwehren, wie sie die Unternehmer
les Handels, der Industrie und der Landwirtschaft haben.
jeder Unternehmer .wird sicherlich Verständnis dafür
haben, wenn der Staat für die Arbeiter und Angestellten
Kammern errichtet, die neben den freien Berufsver-
bänden, die sich obendrein über Mangel an Anerkennung
und. Einfluß nicht beklagen können, die allgemeinen
Interessen der Arbeiterschafit im Rahmen der Wirtschafts-
verwaltung wahrnehmen. Aber gerade das will die Ar-
beiterschaft selbst nicht,
Sie ist durchweg gegen Arbeiterkammern,
Angeblich, weil sie den Bau der Wirtschaftsverwaltung
ıicht um neue Geschosse vermehren und beschweren will.
Statt dessen begehren die Arbeiter Einlaß bei den Handels-,
Handwerks- und Landwirtschaftskammern. Und zwar mit
denselben Rechten, die den Unternehmern zustehen; das
heißt also auch mit derselben Zahl. Sie stützen sich dabei
auf den Artikel 165 der Reichsverfassung,
der den Arbeitern und Angestellten das Recht zuspricht,
„gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern
an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produk-
tiven Kräfte mitzuwirken“.
Seit Jahr und Tag versucht man diesen Gedanken durch
eine „Parität“ der Kammern zu erreichen, ist jedoch
bisher zu einem brauchbaren Ergebnis noch nicht gekom-
men. Allerdings hat das Landwirtschaftsministerium einen
Entwurf für ein neues Landwirtschaftskammer-
gesetz vorliegen, das zwar keine völlige Parität, wohl
aber eine. starke Teilnahme der Arbeiter-
schaft vorsieht. Die Frage kommt aber wieder in Fluß,
wenn der Reichstag sich über den endgültigen
Reichswirtschaftsrat schlüssig werden soll. Denn
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