Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

der Unternehmer als zur Wirtschaft gehörig. Darum will 
er auch überall dort, wo im Namen der Wirtschaft beraten, 
begutachtet und beschlossen wird, gleichberechtigt 
nitwirken. Deshalb ist es absolut nicht verständlich, daß 
lie Arbeitnehmer noch heute von der Mitwirkung in den 
5ffentlich-rechtlichen Berufskammern der Industrie, des 
Handwerks und des Handels sowie der Landwirtschaft 
ierngehalten werden. Auch in der Internationalen Handels- 
zammer befindet sich noch kein Vertreter .der Arbeit- 
nehmer.“ . 
Alles schön und gut! Die Frage ist nur, ob es durch- 
führbar und mit Rücksicht auf die Arbeiterschaft selbst rat- 
sam ist, die Ziele Naphtalis’ und Stegerwalds durch eine 
Preisgabe des: Wesens der Handels-, Hand- 
werks. und Landwirtschaftskammern zu 
erreichen. Warum diese ihres Gewandes entkleiden und 
'hnen durch einen Zuschuß aus der Arbeiterschaft eine 
völlig neue Gestalt und ein anderes Gesicht geben? Warum 
will man nicht das hohe sittliche Ziel, die Arbeiterschaft 
an der Wirtschaftsverwaltung teilnehmen zu lassen, auf 
andere Weise erreichen. Niemand wird den Arbeitern 
solche Körperschaften verwehren, wie sie die Unternehmer 
les Handels, der Industrie und der Landwirtschaft haben. 
jeder Unternehmer .wird sicherlich Verständnis dafür 
haben, wenn der Staat für die Arbeiter und Angestellten 
Kammern errichtet, die neben den freien Berufsver- 
bänden, die sich obendrein über Mangel an Anerkennung 
und. Einfluß nicht beklagen können, die allgemeinen 
Interessen der Arbeiterschafit im Rahmen der Wirtschafts- 
verwaltung wahrnehmen. Aber gerade das will die Ar- 
beiterschaft selbst nicht, 
Sie ist durchweg gegen Arbeiterkammern, 
Angeblich, weil sie den Bau der Wirtschaftsverwaltung 
ıicht um neue Geschosse vermehren und beschweren will. 
Statt dessen begehren die Arbeiter Einlaß bei den Handels-, 
Handwerks- und Landwirtschaftskammern. Und zwar mit 
denselben Rechten, die den Unternehmern zustehen; das 
heißt also auch mit derselben Zahl. Sie stützen sich dabei 
auf den Artikel 165 der Reichsverfassung, 
der den Arbeitern und Angestellten das Recht zuspricht, 
„gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern 
an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produk- 
tiven Kräfte mitzuwirken“. 
Seit Jahr und Tag versucht man diesen Gedanken durch 
eine „Parität“ der Kammern zu erreichen, ist jedoch 
bisher zu einem brauchbaren Ergebnis noch nicht gekom- 
men. Allerdings hat das Landwirtschaftsministerium einen 
Entwurf für ein neues Landwirtschaftskammer- 
gesetz vorliegen, das zwar keine völlige Parität, wohl 
aber eine. starke Teilnahme der Arbeiter- 
schaft vorsieht. Die Frage kommt aber wieder in Fluß, 
wenn der Reichstag sich über den endgültigen 
Reichswirtschaftsrat schlüssig werden soll. Denn 
154
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.