Full text: Die kassenärztlichen Rechtsverhältnisse

Tätigkeit der Prüfungsausschüsse. 235 
kommen den Erkrankten gegenüber, künstliche Steigerung der Zahl 
der Krankheitsfälle, Zuhilfenahme von Assistenten, Schwestern oder 
anderen Hilfspersonen usw. Hierüber wird die Prüfung seiner Arbeits- 
unfähigkeitsbescheinigungen, seiner Verordnungen und der von ihm 
angewendeten Heilmethoden in den meisten Fällen Aufschluß geben. 
Werden Unregelmäßigkeiten oder Unzuträglichkeiten festgestellt, So 
sind die Rechnungen entsprechend zu kürzen und erforderlichenfalls 
der Kasse geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Mißständen 
in der Zukunft vorzuschlagen. 
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Die Ergebnisse der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind mög- 
lichst fortlaufend statistisch zu verwerten und aufzubewahren. 
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