Tätigkeit der Prüfungsausschüsse. 235
kommen den Erkrankten gegenüber, künstliche Steigerung der Zahl
der Krankheitsfälle, Zuhilfenahme von Assistenten, Schwestern oder
anderen Hilfspersonen usw. Hierüber wird die Prüfung seiner Arbeits-
unfähigkeitsbescheinigungen, seiner Verordnungen und der von ihm
angewendeten Heilmethoden in den meisten Fällen Aufschluß geben.
Werden Unregelmäßigkeiten oder Unzuträglichkeiten festgestellt, So
sind die Rechnungen entsprechend zu kürzen und erforderlichenfalls
der Kasse geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Mißständen
in der Zukunft vorzuschlagen.
N
Die Ergebnisse der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind mög-
lichst fortlaufend statistisch zu verwerten und aufzubewahren.
YM