Vorwort.
Das vorliegende Buch will in emster Reihe den Ärzten und ihren
Führern ein Wegweiser durch die in den letzten Jahren entstandene,
umfängliche und‘ wenig übersichtliche Regelung ihrer Beziehungen zu
den Krankenkassen sein. Diese Beziehungen sind rechtliche; deshalb
erschien es geboten, die Erläuterungen nicht nur vom rein praktischen,
sondern auch vom rechtswissenschaftlichen Standpunkte zu geben. Für
den Juristen ergab sich die reizvolle Aufgabe, eine Fülle von Rechtsstoff,
der im wesentlichen juristisches Neuland ist, der „Bearbeitung nach
den bewährten Methoden seiner Wissenschaft zu unterziehen. Ob die
Ergebnisse dieser Bearbeitung der Kritik standhalten, wird sich er-
weisen müssen. Zu weiterer Untersuchung der zahlreichen angeschnit-
tenen Rechtsfragen angeregt zu haben, würden die Verfasser als Genug-
twung empfinden. In Anspruch nehmen dürfen sie für sich, daß sie
ihre Arbeit streng wissenschaftlich, mwiemand zuliebe und niemand
zuleide, geleistet haben. Sie hoffen deshalb, daß ihr Buch nicht wur
den Ärzten, sondern auch den Behörden der Sozialversicherung und
den Krankenkassen ein brauchbares Handwerkszeug sein wird. Es
will mit seiner weiter gesteckten Aufgabe die Einführungsschriften
von Krug von Nidda (Ärzte ‚und Krankenkassen, mit Erstem
Nachtrag, Mainz 1925) und Sievers (Handbuch für Kassenärzte,
2. Aufl., Hannover 1925) und die Materialsammlung von Lehmann
(Ärzte und Krankenkassen, 2, Aufl., Berlin 1925) nicht verdrängen,
aber ergänzen,
Bei der Auswahl des Stoffes haben die Verfasser sich im eigent-
lichen Kommentar grundsätzlich auf die Behandlung des geltenden
deutschen Reichsrechts, und innerhalb desselben auf die
kassenärztlichen Rechtsverhältnisse beschränkt. Nur die hierfür in
Frage kommenden Vorschriften sind abgedruckt und erläutert. Wo
jedoch ein Paragraph über dieses Thema hinausragt, ist er zum besseren
Verständnisse vollständig abgedruckt, während die Erläuterungen jeden
Übergriff auf andere Fragen vermeiden. Im Anhang A ist einiges
Material ohne amtlichen Charakter mitgeteilt; der Ersatzkassentarif-